Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

31

17.05.2011, 19:16

google mal, dann findet mal ziemlich viel säureanschläge bei islamisten. muß ja nicht unbedingt falsch sein, nur weil es ein richter sagt^^.

32

17.05.2011, 19:26

Zitat

Ich find ja den Ansatz "Gleiches mit gleichem vergelten" nicht so verkehrt. Ätzt du jemandem die Augen aus, so darf er bei dir selbiges tun, stichst du jemandem in den Bauch, so darf er das gleiche mit dir tun. Bringst du jemanden um, so bist du auch dran. Das schwierige dabei ist allerdings meist, den Vorsatz einer Tat zu beweisen. Unfälle sollten natürlich anders gehandhabt werden, aber leider geht in unserem tollen Rechtsstaat viel zuviel als Unfall oder Affekthandlung durch und diese Wichser bekommen Bewährung.



ich finde aber, 10 typen die leicht zu milde bestraft worden sind, sind weniger schlimm, als einer der komplett zu unrecht bestraft wurde. Denke mal das ist auch das hauptproblem mit der todesstrafe.

33

17.05.2011, 20:59

Todesstrafe, oder solche extremen Strafen sollte man auch nur aussprechen wenn die Schuld zu 100% bewiesen ist, und wenn die Strafe dann auch nur einen von hundert davon abhält ein Säureattentat oder einen Mord zu begehen hat es sich bezahlt gemacht.

34

17.05.2011, 22:30

jedes urteil wird dann vollstreckt wenn es irgendein gericht für erwiesen sieht. von daher sind wir jetzt schon bei 100% oder 0% . Grauzonen gibts nicht.

Ist ja nicht so als ob man mit den worten " wir sind uns nicht ganz sicher, aber es is durchaus wahrscheinlich das du schuld hast, wir stecken dich mal 20 jahre in den knast" vor gericht verabschiedet wird ;)

Beiträge: 2 917

Wohnort: Seehausen am Staffelsee

Beruf: Statistiker

  • Nachricht senden

35

17.05.2011, 23:07

@AngelDust: Ich will keine Aussagen, die stimmen könnten oder nicht, sondern wissenschaftlich belegte Untersuchungen, wenn ich so starke Behauptungen mache. Alles andere ist Dampfgeplaudere. Genauso wie deine Internetsuche nicht repräsentativ ist.
@God: Ist es besser Hundert Leuten die Augen zu verätzen um einen davon abzuhalten? Diese Rechnung kann man schwerlich aufstellen, dafür hat man auch keine Evidenzen.


Folter oder körperliche Strafen sollten nicht zu den vom Staat verübten Sachen gehören. Freiheitsentzug ist richtig.
live is live, nana nanana :D

Zitat

Original von -=)GWC(RaMsEs
von 50k könnte ich in münchen nicht mehr leben.

36

17.05.2011, 23:38

in deutschland glücklicherweise auch nicht möglich :up:
________________________

The American beer is like making love in a canoe: Fucking close to water...
-Woody Allen

37

17.05.2011, 23:59


@God: Ist es besser Hundert Leuten die Augen zu verätzen um einen davon abzuhalten?


Wenn die Leute schuldig sind JA!, wenn 5 unabhängige Leute sehen das Mr. X, Frau Y Säure aufs Gesicht schüttet ist es zu 100% erwiesen, das meine ich mit 100%.
Indizienprozesse zählen sicher nicht dazu.

Vielleicht muss man selbst ein Arsch sein um so zu denken und ich kann von mir bestimmt nicht behaupten das ich ein guter Mensch wäre, aber wenn jemand mir etwas tut will ich das er das gleiche spürt wie ich (und noch schlimmeres), nicht für 2 Jährchen ins Gefängnis und danach ist alles wieder gut. Wir werden hier auch bestimmt nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen dafür haben die meisten die das als barbarisch abtun selbst so etwas noch nicht am eigenen Körper erfahren und ich glaube dann kann man einfach hier nicht mitreden.

Aber ich betone nochmals mir gings anfangs nicht ob rechtlich richtig oder falsch sondern nur wenn Euch das passiert wie ihr reagieren würdet...

38

18.05.2011, 09:44

Wir werden hier auch bestimmt nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen dafür haben die meisten die das als barbarisch abtun selbst so etwas noch nicht am eigenen Körper erfahren und ich glaube dann kann man einfach hier nicht mitreden.


da wohl niemandem von uns das Gesicht verätzt wurde - dir eingeschlossen - kann eigentlich demzufolge überhaupt niemand mitreden...
Also kann wohl jeder nur seine Meinung abgeben. Und ich meine eben, dass Rache überschätzt wird. Dadurch wird erlittenes Leid nicht aufgehoben und nicht gemildert, Strafe sollte immer auf Wiedergutmachung abzielen (und natürlich Prävention). Wenn Dir jemand das Haus niederbrennt, ist doch Dir auch nicht geholfen, wenn Du seins anzünden darfst oder?

Wem ist damit geholfen, wenn der Kerl blind durchs Leben stolpert für den Rest seiner Tage? Wäre es nicht besser, man läßt ihm seine Gesundheit und verdonnert ihn zu einer lebenslangen Entschädigung?

39

18.05.2011, 10:00

auge um auge kennt sowieso seine grenzen ...

wenn sich jemand später mal an meinem kind vergreift, hab ich kein interesse daran mich am kind des täters zu vergreifen ...

und da sind wir auch am punkt, wenner gar kein kind hat:manchen leuten kann man garnicht gleiches mitgleichem vergelten, oder es wäre für sie nur ne halbe bestrafung, je nachdem wie viel sie noch zu verlieren haben ;)

40

18.05.2011, 10:30

@Pigov

da gebe ich dir recht.an dem Kind würde ich mich auch nicht vergreifen...

Man kann sich dann aber immer noch am täter vergreifen...
Bei Kinderschänder/Vergewaltiger sollte meiner Meinung nach die "chemische" Kastration(von mir aus auch das Geschlechtsteil abhacken) bei einer Verurteilung die Vorraussetzung sein,
damit sowas nicht wieder holen kann.Denn so ein A.. darf niemals wieder Spass bei sex haben,oder noch ein kind in die welt setzen.

41

18.05.2011, 13:04


Wem ist damit geholfen, wenn der Kerl blind durchs Leben stolpert für den Rest seiner Tage? Wäre es nicht besser, man läßt ihm seine Gesundheit und verdonnert ihn zu einer lebenslangen Entschädigung?
Niemand da hast du recht. Wie willst du ihn aber zu dieser lebenslangen Entschädigung verdonnern?
Jeder Mensch hat das Recht auf seine Grundsicherung das ist wie bei den Schuldner. Du darfst ihm nicht mehr pfänden.
Welchen Sinn hätte es dann für ihn mehr zu arbeiten?
Mal ganz davon abgesehen, dass niemand ermessen kann was angemessen wäre für so eine Verstümmlung inklusive Verlust des Augenlichtes.
100 € Monat oder was? Auf Lebzeiten gerechnet wäre das ja nicht wenig aber in der Relation dh welchen Aufwand die Geschädigte hat ist das ein Witz mal ganz vom Verlust an Lebensqualität.

Strafen sind so oder so alle komplett daneben. Für mich ist das eine Art von Beichte oder anderweitiger sch..

Alleine die Unterscheidung Totschlag und Mord ist schon maximal bescheuert in meinen Augen.
Dann wirkt es noch strafmildernd je nach dem wie man aufgewachsen ist usw.
Behämmert ist das und für mich eine Art der Diskriminierung. Nur weil einem die schädigenden Einflüsse offen liegen heisst das doch nicht, dass ein anderer bei dem man das nicht sofort sieht auch ähnliche Probleme hatte. Ansonsten müsste man ja von der Bösartigkeit von Geburt ausgehen ^^

Ob ich das Auge um Auge gut finde? Im Iran ist es mir wurscht aber hier müsste die Allgemeinheit für ihn zahlen und deswegen wäre ich schon dagegen ^^

Für mich stellt sich immer die Frage, wie die Strafe der Allgemeinheit am besten hilft.
Da sind wir zB bei einer ebenfalls aktuellen Situation. Gestern abend kam auf 3Sat eine Dokumentation über die Strafverfolgungsmaßnahmen und die Suche nach Beweisen gegen John Demjanjuk. Der war ja schon 1986 in Israel vor Gericht. Das muss man sich mal vorstellen. 25 Jahre unglaublich. Der Typ ist jetzt 91 Jahre alt und kann eh nicht in den Knast. Das Verbrechen liegt 66 Jahre zurück. Die Wahrheit kennt sowieso keiner und ist auch nicht mehr nachvollziehbar. Das geht ja bei aktuellen Sachen schon nicht immer aber hier ?
Das meine ich mit Verhältnismässigkeit gegenüber der Allgemeinheit.
Wie hat mal einer gesagt, Rechtssprechung hat nichts mit Rache zu tun. hm...
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

42

18.05.2011, 15:18


Alleine die Unterscheidung Totschlag und Mord ist schon maximal bescheuert in meinen Augen.
Dann wirkt es noch strafmildernd je nach dem wie man aufgewachsen ist usw.

kannst du das auch begründen? ich bezweifle dass du überhaupt weißt worin sich beide unterscheiden (ohne zu googlen). Kleiner Hinweis: man unterscheidet nicht zwischen ihnen.
________________________

The American beer is like making love in a canoe: Fucking close to water...
-Woody Allen

43

18.05.2011, 15:59

Natürlich unterscheidet man bei der Strafbemessung zwischen beiden sonst bräuchte man doch keinen unterschiedlichen Namen.
Mord hat halt bestimmte Merkmale wie Habgier, Verdeckung einer anderen Straftat und Mordlust oder wie das heißt.
Niedere Beweggründe im Allgemeinen oder so. kA ob das 100% richtig ist aber soweit ich weiß gibt es bei Totschlag ne Spanne bis zu 15 Jahren ab und an auch lebenslänglich. Mord ist immer lebenslänglich + Verwahrung oder so.

Für mich gehts bei dem Unterschied eher um die Nachprüfbarkeit der Unterscheidung zwischen Totschlag und Mord und dem daraus resultierenden Strafmaß und das gibt es nunmal auch wenn du behauptest das wäre gleich.
Es gibt Diebe, die nicht bestraft werden und einem doch das kostbarste stehlen: die Zeit.
Napoleon

44

18.05.2011, 16:36

dann hättest du schreiben sollen, dass es dir um das strafmaß geht; in der sache ist mord lediglich "schlimmerer totschlag", ums sehr einfach auszudrücken, und die dafür nötigen Tatbestandsmerkmale sind klar definiert - daher versteh ich nicht wirklich wo das Problem dabei ist.
Überhaupt halte ich es für gewagt etwas "in einem Nebensatz" als schwachsinnig abzuurteilen worüber sich wohl schon Generationen von Menschen Gedanken gemacht haben, die zT sicher klüger waren als wir beide. (vor allem ohne selbst viel ahnung von der Materie zu haben)
________________________

The American beer is like making love in a canoe: Fucking close to water...
-Woody Allen