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12.12.2006, 20:39

Handy verloren/geklaut

Also ich habe heute bemerkt, dass mein Handy weg ist. Also schnell zum O2 shop zum sperren lassen. Die haben das vorher aber noch geortet und ich weiß jetzt, dass es irgendwo im Behindertenheim ein paar Straßen weiter ist. Falls derjenige das Handy nicht einfach so hergibt habe ich irgendwelche rechtlichen mittel?

Kevinho

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2

12.12.2006, 20:50

nimms ihm einfach weg!

kann ja nur n behinderter oder zivi sein :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Kevinho« (12.12.2006, 20:50)


3

12.12.2006, 20:51

Sean Kevin ^^ meine Worte :D


Kralls dir und lass fetzen ... einfach richtig kit geben wer weiß wie schnell der in seinem Rollstuhl ist

4

12.12.2006, 20:53

abwarten^^

vielleicht hats einer gefunden und is nur noch ncih dazu gekommen es zur polizei zu bringen. nicht die ganze welt ist schlecht.

aber ich denke schon dass du da dann rechtlichen anspruch drauf hast. sit ja schliesslich deins und solange du nachweisen kannst dass es deins ist. müsste dann ja über simkarte und laufenden vertrag locker gehen.

6

12.12.2006, 21:05

Zitat

zivis klauen nicht :(


Mit Bundis wäre das nicht passiert. :D

7

12.12.2006, 21:19

aber nur weil bundis sich nichts klauen lassen, wäre ja sonst aufforderung zum kameradendiebstahl :D

8

12.12.2006, 21:47

Zitat

aber nur weil bundis sich nichts klauen lassen, wäre ja sonst aufforderung zum kameradendiebstahl :D


Auch wieder wahr. :D

9

12.12.2006, 21:55

klar hast du einen rechtlichen Anspruch drauf, du bist ja Eigentümer, der andere bloß Besitzer

10

13.12.2006, 13:19

Also in der Verwaltung wurde es nicht abgegben und laut Ortung ist es auch irgendwo im Wohnheim :(. Der Leiter will heute bei der weihnachtsfeier versuchen herauszufindn, wer es hat, da das Handy immer noch an ist und klingelt. Naja die Hoffnung stirbt zu letzt. Ach ja suche günstiges vertragsloses handy^^

11

13.12.2006, 15:52

äh geh halt polizei?

12

13.12.2006, 15:57

Nach §985 BGB hat der Eigentümer gegen den Besitzer einen Anspruch auf Herausgabe der Sache. §985 BGB erfaßt den Fall, daß Eigentum und Besitz auseinanderfallen (sog. Vindikationslage). Der Anspruch aus §985 BGB ist an das Eigentumsrecht geknüpft und ist nicht isoliert abtretbar


im übrigen: anrufen und mit dem Heimleiter schauen, wo es klingelt.
gl

13

13.12.2006, 15:57

War ich. Ich kann auch eine Anzeige wegen diebstahl erstatten. Aber unternommen wird nix, nur wenn sie bei einer Kontrolle zufällig auf das Handy stoßen bekomme ich es wieder. Die werden jedoch nicht in das Wohnheim gehen oder sonst irgendwas machen.:(

14

13.12.2006, 16:18

boah du weichei, dann geh selbst da hin und mach jeden einzelen in dem heim madig.

irgendeiner wird das handy schon rausgeben :D
also wenn ich wüsste wo mein geklautes handy ungefähr wäre dann würde ich da aber jeden zusammenscheissen bis ich mein handy hab. nich allein wegen dem handy als vielmehr wegen den persönlichen sachen wie nummern und fotos.

15

13.12.2006, 16:18

wenn sie dir etwas von deinem Polonium 210 geklaut hätten wären se sicherlich etwas mehr dahinter gewesen,und würden auch ins wohnheim gehen.
echt nervig,dass wenn man etwas "kleines" geklaut kriegt die bullen einfach drauf scheisorn

16

13.12.2006, 17:11

Wenn er ins Wohnheim geht und die Leute die Polizei rufen, hat er ja was er will ;)

17

13.12.2006, 17:54

Polizei will nix machen? Anwalt nehmen und stressen ;-)

Oder einfach in den heim gehen, anrufen und den Typen wenn ers net hergeben will so daherschlagen, dass Polizei doch kommt :D