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1

29.10.2012, 15:14

Meins oder oder Ihres ????

Eine Frau hat schon vor einigen Wochen (3-4) ihr Moped bei mir stehen gelassen, da der Tank leer war. Sie wollte das dann die nächsten Tage abholen - hat Sie aber nicht. Was kann ich denn jetzt machen, ich habe keine Adresse und keinen Namen von der Frau verlangt, weil ich dachte so ein Moped ist ja ein Sachwert den man wohl wieder abholt. Ich habe ihr aber meine Adresse gegeben (Sie weiß also wo sie hin muss). Ich möchte das Ding auch nicht ewig in meiner Garage stehen haben. Ist es denn nun meins wenn die Frau das Moped wirklich nicht abholt (kann ja auch geklaut sein), oder soll ich es zur Polizei bringen.
Habe ich eine Aufbewahrungspflicht?
Und was passiert wenn die Alte doch noch nach einem Jahr ankommt ?
Außerdem gab Sie an damit jeden Tag zur Uni zu fahren, was ich mir schwer vorstellen konnte, da die Uni von ihr 35 km weg war.

MfG Starfighter

2

29.10.2012, 15:20

hat se dich rangelassen ?

3

29.10.2012, 15:22

Eine Frau die auf einem Moped vorbeikommt und ca 30 Kilo übergwicht hat, hat ein Mann kein Intresse.

4

29.10.2012, 15:24

benutz das moped doch selber

CoK_a_cola

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5

29.10.2012, 15:32

es ist ja eine bewegliche sache, die ihr gehört, nur weil sie bei dir steht, ist diese sache noch kein eigentum von dir! zusätzlich dazu, gibt es für dieses moped ja einen fahrzeugschein, wer diesen im besitz hat, dem gehört das moped auch.

6

29.10.2012, 16:00

stells vor die tür und warte bis es geklaut wird.
Sie hat sich nicht an den mündlich geschlossenen vertrag gehalten, du bist nicht verpflichtet den lageraffe zu spielen. Selber schuld :P
(rein rechtlich: Bei der polizei melden, übers nummernschild kriegt man raus wems gehört, fertig... blöd nur wenn das moped als geklaut gemeldet ist oder jemand ganz andrem gehört :D)

7

29.10.2012, 17:30

Kommt ne übergewichtige Frau auf'm Moped mit leerem Tank auf'n Hof...
:up:

8

29.10.2012, 17:46

Eine Frau hat schon vor einigen Wochen (3-4) ihr Moped bei mir stehen gelassen, da der Tank leer war. Sie wollte das dann die nächsten Tage abholen - hat Sie aber nicht. Was kann ich denn jetzt machen, ich habe keine Adresse und keinen Namen von der Frau verlangt, weil ich dachte so ein Moped ist ja ein Sachwert den man wohl wieder abholt. Ich habe ihr aber meine Adresse gegeben (Sie weiß also wo sie hin muss). Ich möchte das Ding auch nicht ewig in meiner Garage stehen haben. Ist es denn nun meins wenn die Frau das Moped wirklich nicht abholt (kann ja auch geklaut sein), oder soll ich es zur Polizei bringen.
Habe ich eine Aufbewahrungspflicht?
Und was passiert wenn die Alte doch noch nach einem Jahr ankommt ?
Außerdem gab Sie an damit jeden Tag zur Uni zu fahren, was ich mir schwer vorstellen konnte, da die Uni von ihr 35 km weg war.

MfG Starfighter


ich habe einige wichtige Fragen.
Hast du eine Tankstelle ?
Bei mir hat noch niemanden ein Moped stehen lassen und vor allem keine fette übergewichtige Frau. Also wie kam es zu dem Kontakt zwischen dir und der Frau ?
Hat sie bei dir geklingelt ?
Wieso gibst du ihr die Adresse, wenn sie es bei dir stehen gelassen hat, hatte sie diese nicht dann quasi schon ?

Mein Tipp scheiß drauf oder frag bei der Polizei ob das teil geklaut worden ist.

9

29.10.2012, 18:52

JA die hat bei mir geklingelt. Sie wollte halt wissen wie meine Straße heißt, die ist nicht so gut ausgeschildert. Also wenn es dann jetzt wirklich geklaut ist steh ich doch nacher als dummer bei der Polizei da oder wie lese ich das hier raus?

Alex_Lev

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10

29.10.2012, 20:20

Das kann passieren, ja und ich würde es nicht riskieren. Lern daraus und stell das Teil iwo ab, wo es geklaut wird ;)

12

29.10.2012, 20:37

es ist ja eine bewegliche sache, die ihr gehört, nur weil sie bei dir steht, ist diese sache noch kein eigentum von dir! zusätzlich dazu, gibt es für dieses moped ja einen fahrzeugschein, wer diesen im besitz hat, dem gehört das moped auch.

Du meinst den Fahrzeugbrief.

13

29.10.2012, 21:13

ist das nicht alles das gleiche? so wie die pfalz und das rheinland?

14

29.10.2012, 22:21

In jedem Fall ist es Blödsinn, dass der Besitzer des Papiers zugleich Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Im Gegenteil ist der Eigentümer des Fahrzeugs stets automatisch auch Eigentümer des Fahrzeugbriefs/der Zulassungsbescheinigung II (§§ 808, 952 I BGB analog)

15

30.10.2012, 08:34

stells vor die tür und warte bis es geklaut wird.

Klappt am besten wenn du es mit einer Kette fest machst.

CoK_a_cola

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16

30.10.2012, 09:18

ich meinte natürlich fahrzeugbrief! sorry.
In jedem Fall ist es Blödsinn, dass der Besitzer des Papiers zugleich Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Im Gegenteil ist der Eigentümer des Fahrzeugs stets automatisch auch Eigentümer des Fahrzeugbriefs/der Zulassungsbescheinigung II (§§ 808, 952 I BGB analog)
warum ist das blödsinn, wenn jemand den fahrzeugbrief inne hat, wie willst DU beweisen, dass es dein fahrzeug und nicht seins ist?

nach deiner interpretation ist jetzt starfighter der eigentümer des mopeds, da er ja das fahrzeug in besitz hat. daraus folgend müsste er nur den brief und die zulassungsbescheinigung neu beantragen...

Zitat

Nach ständiger
Rechtsprechung des BGH hat der Besitz des Fahrzeugbriefs aber eine Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen
Eigentums. So ist der gutgläubige
Erwerb
eines Autos nicht möglich, wenn der Fahrzeugbrief nicht mitübergeben
wird. Sollte sich herausstellen, dass der Veräußerer nicht berechtigt war, das
Fahrzeug zu übereignen, hat der Erwerber kein Eigentum an dem Kraftfahrzeug
erworben. Die Indizfunktion ist in der Praxis so erheblich, dass eine
landläufige Ansicht vorherrscht, der Fahrzeugbrief verkörpere das Eigentum an
dem Fahrzeug oder beweise es. Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche
Funktion.
ok, bin von der landläufigen ansicht ausgegangen. es ist zumindest fraglich, wie verfahren wird, wenn ich ein auto in meinem besitz habe ohne den fahrzeugbrief zu haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (30.10.2012, 09:26)


17

30.10.2012, 09:40

Im Besitz =|= Eigentümer
Zitat von »Lesmue« Wenn ich 2 Abende in der Woche mal Ruhe vor Frau,Freundin,Kindern usw hab will ich einfach ganz entspannt am Rechner was daddeln und mir dabei 3 Weizen in den Kopf jagen, und mit Kumpels dummes Zeug in Skype labern.

19

30.10.2012, 13:57

So Dumm wäre wohl keiner! Ein Moped klauen und sich dann bei der Polizei melden.
Von daher denke ich spricht kaum was dagegen die Polizei anzurufen.
Ich würde die Story so erzählen und fragen ob die Dir die Tel. geben könnten oder aber selbst mal dort anfragen könnten.

Es sei den an Deiner Story ist was anders als Du es hier schilderst :evil:

20

30.10.2012, 14:54

Das Ding hat doch ein Kennzeichen, oder? Damit müsste die Polizei leicht zuordnen können, wem das gehört. Dann bist du das Moped bald los und hast keine rechtlichen Schwierigkeiten am Hals.

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