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31

26.06.2003, 05:35

geh am besten mit dem preis runter. hatte heute grad das vergnuegen bei 'nem kumpel die kueche abzubauen,runter-und hochzutragen und neuaufzubauen. scheiss arbeit ?(

btw:frauen scheinen nur darauf zu achten, ob die deckplatte,furnier zum laminat passt und ob die spuelmaschine gut ist. und ausserdem rennen sie dir nur zwischen den beinen rum. was solche 6-lippen aus manchen maennern machen koennen ...

32

26.06.2003, 11:05

Sodale,

ich will dann mal den aktuellen Stand posten und nicht nur so komische Fragen aufwerfen. Hab mich zwischenzeitlich juristisch beraten lassen, bzw. die Sache meinem Anwalt übergeben :D

Der meinte er sieht kein Problem :P , da der Kaufvertrag mündlich abgeschlossen wurde und damit rechtsgültig ist. Aus Punkt ohne wenn und aber. Zur Frage der Beweislast sieht er ebensowenig ein Problem, da, und jetzt kommts, es meine Küche ist. Ich bin damit Verkäufer. Das Pärchen ist Käufer (gemeinsam). Meine Freundin ist Zeugin :D :D .....so vielen dank für das Gespräch. Küche bleibt drinn und auf Zahlung wird notfalls geklagt.

Werde euch auch den Ausgang der Geschichte mitteilen, wenn gewünscht.

Duke_Luke

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Duke_Luke« (26.06.2003, 11:07)


33

26.06.2003, 11:06

Zitat

Original von DS_Tamger
Mich würde mal interessieren, warum die Vermieterin es a) ihren Mietern zumutet, ohne Küche zu wohnen, und b) warum genau sie deine Küche nicht will. Eine Küche gehört doch zu einer Wohnung dazu wie ein Klo und ein Waschbecken.


Es gibt weit mehr Mietwohnung, wo keine Küche zum Inventar gehört.

Das ist auch völlig logisch, denn die Küche ist das, was am ehesten verschleisst. Also auch das, wo sich der Vermieter den meisten Ärger einhandelt, wenn sie fester Bestandteil der Wohnung ist.

Ein Klo, Waschbecken etc. sind wesentlich verschleissfreier als Küchenmöbel und Elektrogeräte und der Vermieter müsste diese dann regelmässig instandsetzen/erneuern, was ihn ziemlich teuer kommt.

Zudem hat er das Risiko, dass die Küche vielen potentiellen Mietern nicht gefällt -> Geschmäcker sind verschieden oder sie haben eine Küche, die sie mitbringen möchten.

34

26.06.2003, 17:30

Zitat

Der meinte er sieht kein Problem , da der Kaufvertrag mündlich abgeschlossen wurde und damit rechtsgültig ist. Aus Punkt ohne wenn und aber. Zur Frage der Beweislast sieht er ebensowenig ein Problem, da, und jetzt kommts, es meine Küche ist. Ich bin damit Verkäufer. Das Pärchen ist Käufer (gemeinsam). Meine Freundin ist Zeugin.


Naja, das war ja schon geklärt, daß auch mündl. Verträge gelten, das Problem: Beweis. Du sagst, es haben 4 Leute gehört, also ich nehme mal an du, deine Freundin und das Pärchen. Das wäre dann Aussage gegen Aussage, wenn, wovon man ausgehen sollte, das Pärchen alles abstreitet.


Was passiert eigentlich mit der Küche, bevor die Verhandlung abgeschlossen ist? Wenn das Pärchen die Küche nutzt, gibt es ja zu, sie gekauft zu haben, oder? Wenn das Pärchen am Ende den Prozess gewinnt, hätte es die Küche erst recht nicht nutzen dürfen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (26.06.2003, 17:36)


35

26.06.2003, 21:52

@Tamger
Nein, es ist eben nicht 2v2 und damit Aussage vs Aussage. Ich bin Verkäufer, also eine Partei. das Pärchen ist Käufer (und zwar gemeinsam, da gleiches Interesse und beide haben JA gesagt). Damit gibt es genau einen unparteiischen Zeugen bzw. Zeugin..hier meine Freundin........

Das mit der Küchennutzung habe ich nicht geklärt, da ich nicht mehr der Eigentümer bin..... :D

36

27.06.2003, 00:06

Du willst mir also erzählen, wenn ich behaupte, daß ich mit 100 Leuten einen mündl. Kaufvertrag gemacht habe, dann zählen diese vor Gericht als eine Person mit einer Stimme, also brauche ich nur noch einen Zeugen, der für mich aussagt, dann steht's 2v1 und ich komme damit vor Gericht durch? Glaube ich kaum.

37

27.06.2003, 08:51

Nach dem Anwaltsgespräch würde ich "JA" sagen. Mein Menschenverstand sagt mir auch eher "NEIN". Dein Beispiel ist aber auch extrem....vielleicht zweifelt man eben bei 100 Mann doch wieder.........bei 2v2 offensichtlich nicht. Wie gesagt, nicht meine Meinung sondern Anwalts. Mit der Advocard bist sowieso dessen Liebling ..11 11

38

27.06.2003, 11:32

Schwachsinn.

Typische Anwaltslogik!

Die sagen übrigens IMMER und GRUNDSÄTZLICH, dass sie kein Problem sehen und Du auf jeden Fall im Recht bist, bei solche Zivilrechtsangelegenheiten. Sonst bekäme er ja den Auftrag nicht. :rolleyes:

Auch wenn Deine Freundin nach der Logik nicht zu Verkäufer-Party gehört, steht sie Dir doch sehr nahe. So dass das Gericht sie nicht als unabhängige Zeugin werten muss.

Nochmal: Es geht in D-Land nicht nach der Menge der Zeugen (2:1 -> die 2 gewinnen), sondern wem das Gericht glaubt. Und dafür ist es massgeblich, wer einen Vorteil davon hat zu lügen... und da Deine Freundin Dir vielleicht "nur helfen" will, steht es imo eher unentschieden ^^

Ich hoffe, Du hast Dich auch bezüglich der Kosten beraten lassen von Deinem RA ^^

39

27.06.2003, 18:41

Allerdings, wenn es wirklich vor Gericht kommt, und das Pärchen gibt an, keinen mündl. Kaufvertrag gemacht zu haben, müßte es gegen Meineid lügen. Und das ist wirklich keine Sache, die man so auf die leichte Schulter legen sollte.

Außerdem spricht die ganze Vorgeschichte, die ja dann auch ans Tageslicht kommt, für Luke. Wir erinnern uns, das Pärchen wurde ja von der Vermieterin von Anfang an damit konfrontiert, daß sie die Küche ablösen müssen, wenn sie die Wohnung beziehen.

40

28.06.2003, 00:47

Zitat

Original von Duke_Luke
die Sache meinem Anwalt übergeben :D

Der meinte er sieht kein Problem :P
Duke_Luke

Da hat er so gesehen sicher recht: ER kriegt sein Geld ja in jedem Fall! :) Naja, viel Glück denn mal! ;)

41

28.06.2003, 16:18

normalerweise würde Luke vor Gericht recht bekommen.
1.Hatte er mit der Vermieterin vereinbart,daß sie einen Nachmieter suchen,der die Küche übernimmt.

Also können die Nachmieter wohl kaum sagen,daß es keine mündliche Vereinbarung gab,außer die Vermieterin würde auch vor Gericht die Unwahrheit erzählen.
Was stand denn in der Zeitungsannoce drin? oder lief es über einen Makler?


Und wieso willst Du die Wohnung Blau streichen?

Nichts ist einfacher als eine Wohnung Weiss zustreichen,wenn Du andere Farbe nimmst siehst man am ehesten,wenn Du die Stellen nicht genau trifft und das heisst im zweifelsfall Ärger.

42

28.06.2003, 18:49

Hey Jacobs alter Weiß-Streicher! Was liegt an?

43

28.09.2003, 00:44

Was ist eigtnlich aus der Geschichte jetzt geworden?

Thx!

44

28.09.2003, 09:47

Wohnung schön weiß gestrichen und bei der Wohnungsübergabe die Küche einfach drinnen gelassen. Nach zwei Schreiben meines RA's floss dann die Kohle.

(War recht witzig, da der meinte "nachträgliche Kaufreue spielt keine Rolle blabla....der letzte Satz war dann wohl deren k.o.: Sollten Sie nicht bezahlen, dann werde ich meinem Mandabten raten, gegen Sie zu klagen.......)

Naja ein paar Euro RA Kosten, aber trotzdem die Kohle für die Küche ohne zusätzliche Arbeit bekommen!

Tschö
Duke_Luke

45

28.09.2003, 19:51

War ja die einzig vernünftige Lösung, hätte ich allerdings nicht gedacht. Grats.