Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen.
Er braucht eigentlich nur eine "Anwesenheitsbestätigung" die bescheinigt, daß er beim Vorstellungsgespräch war.
Wenn so ein Wisch vorliegt, dann dürfte alles geregelt sein
Ne ne, da ist was anderes schiefgelaufen
Die DeutschRitter<br><br>
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DR_THARGOID« (11.11.2003, 23:45)