Original von Zecher_Websonic
wenn man Wohnung auflöst, müsste man doch kündigungsrechte haben !?
Nö, man kann den Anschluss ja mitnehmen. AGB von O2. Höchstens mit 8.4. könntest du rauskommen
8 Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Sofern mit dem Kunden im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit
von 24 Monaten und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der
Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate,
wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt
wird.
8.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die Schriftform kann nicht durch
elektronische Form ersetzt werden.
8.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für
O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
a) die DSL-Dienstleistungen in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt;
b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht
besteht;
c) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder gegen ihn ein Antrag auf
Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
d) gegen die Pflichten aus Ziffern 5.1 a), c), d), e), h), i), j), k) oder l) verstößt; im Falle der Ziffer 5.1 a) gilt
dies nur, sofern dies den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich beeinträchtigt.
Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigtem DSLAnschluss
ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise
zu (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum
nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass
der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist
als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.
8.4 Wenn es dem Kunden infolge eines Umzugs in ein Gebiet, in dem die DSL-Dienstleistungen aus von O2
zu verantwortenden technischen Gründen nicht nur vorübergehend nicht zur Verfügung steht, unmöglich
wird, die DSL-Dienstleistungen weiter zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 in angemessener Weise nachzuweisen.
Sofern diese Kündigung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgt, hat
der Kunde eine Aufwandspauschale zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der entstandene
Aufwand wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist. Die Pauschale beträgt die Summe der
monatlichen Grundentgelte, die ab Wirkung der Kündigung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten
Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären.