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1

22.03.2008, 20:19

o2 Vertrag auflösen

Hey Leute.

kurz die Geschichte: hatte Oktober eine WG gegründet und die wurde nun Anfang März aufgelöst. Hatten da o2 angemeldet beim Einzug und es erst fast 2 Monate später bekommen, weil o2 zu doof war für manche Sachen. Und selbst ab da hatten wir mit dem Router nur Probleme. Tausend mal beim Anbieter im Shop gewesen, tausende von Telefonaten gemacht und bla bla bla.

Nun gut, dass habe ich bei der Kündigung auch alles als Gründe angegeben, dass sie bitte sogar Preisnachlass machen, weil wir ja nur Stress hatten. Die WG wurde nun auch aufgelöst und somit dachten wir es wird kein problem sein den Anschluss zu kündigen.

Aber nix da. Heute kommt die Antwort von o2. Auflösung des Vertrages abgelehnt. Als Grund:
"O2 DSL steht an ihrer Adresse zur Verfügung. Deshalb können wir ihrem Wunsch nach einer außerordentlichen Kündigung ihres Vertrages nicht entsprechen, da der von ihnen angeführte Grund nicht geeignet ist, das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden".

was können wir machen? wir zahlen doch nicht für etwas, was wir nicht nutzen.

2

22.03.2008, 20:23

ich würd auf jeden fall danach zur telekom gehen, da haste die probleme nicht

3

22.03.2008, 20:23

du kannst doch den vertrag auf einen neuen standort übertragen.....

wenn du irgendwo hinziehst, wo o2 nicht die von dir gemietete Leistung anbieten kann, dann hast du das recht von deinem vertrag zurückzutreten....

ansonsten viel spass bei o2!




stichwort telekom

wenn du probleme dort hast, ists genauso scheisse wie bei allen anderen!
wenns läuft, dann läufts - aber probleme kann man auch dort bekommen!

glaub mir, ich hab vor kurzem für den tkom service gearbeitet und weiss wovon ich sprechen.... alle gleich beschissen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DerNachtangler« (22.03.2008, 20:25)


4

22.03.2008, 21:07

Nalfein: danke, aber t-com kommt mir nicht mehr in die Bude.

Der Nachtangler: das Problem ist, dass ich wieder zu meinen Eltern gezogen bin und da habe ich bereits einen Internetanschluss.
Wie kann ich denn einen Vertrag für einen Wohnort bezahlen, wo ich nicht wohne? wenn man Wohnung auflöst, müsste man doch kündigungsrechte haben !?

5

22.03.2008, 21:12

Zitat

Original von Zecher_Websonic
wenn man Wohnung auflöst, müsste man doch kündigungsrechte haben !?


Nö, man kann den Anschluss ja mitnehmen. AGB von O2. Höchstens mit 8.4. könntest du rauskommen

8 Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Sofern mit dem Kunden im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit
von 24 Monaten und ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der
Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate,
wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt
wird.
8.2 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die Schriftform kann nicht durch
elektronische Form ersetzt werden.
8.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für
O2 insbesondere vor, wenn der Kunde
a) die DSL-Dienstleistungen in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht in Anspruch nimmt;
b) bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht
besteht;
c) eine eidesstattliche Versicherung der Vermögenslosigkeit abgegeben hat oder gegen ihn ein Antrag auf
Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder
d) gegen die Pflichten aus Ziffern 5.1 a), c), d), e), h), i), j), k) oder l) verstößt; im Falle der Ziffer 5.1 a) gilt
dies nur, sofern dies den ordnungsgemäßen Rechnungsausgleich beeinträchtigt.
Sofern O2 das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigt, steht O2 je gekündigtem DSLAnschluss
ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30% der monatlichen Grundpreise
zu (insbesondere monatliche Grundgebühren, Pack-Preise, Flatrate-Preise, Mindestumsätze), die bis zum
nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären, sofern der Kunde nicht nachweist, dass
der Schaden überhaupt nicht entstanden oder der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist
als die Pauschale. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt O2 vorbehalten.
8.4 Wenn es dem Kunden infolge eines Umzugs in ein Gebiet, in dem die DSL-Dienstleistungen aus von O2
zu verantwortenden technischen Gründen nicht nur vorübergehend nicht zur Verfügung steht, unmöglich
wird, die DSL-Dienstleistungen weiter zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 in angemessener Weise nachzuweisen.
Sofern diese Kündigung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgt, hat
der Kunde eine Aufwandspauschale zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der entstandene
Aufwand wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist. Die Pauschale beträgt die Summe der
monatlichen Grundentgelte, die ab Wirkung der Kündigung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten
Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären.

6

22.03.2008, 23:39

deshalb bei WGs in zukunft nur alice nehmen...

7

22.03.2008, 23:51

Zitat

Original von Zecher_Websonic
Nalfein: danke, aber t-com kommt mir nicht mehr in die Bude.



das war auch nicht so ganz ernst gemeint

hatte ähnliche probleme wie du oben mit der scheiss tkom ;)

8

22.03.2008, 23:56

also mit dem umzug zu deinen eltern könntest du es mal auf kulanz versuchen.....

ist das ein anschluss vom selben anbieter?


achja und du unterschreibst und zahlst für den tarif und nicht für deinen standort!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DerNachtangler« (22.03.2008, 23:58)


9

23.03.2008, 01:03

Zitat

Original von Comadevil

Zitat

Original von Zecher_Websonic
wenn man Wohnung auflöst, müsste man doch kündigungsrechte haben !?


Nö, man kann den Anschluss ja mitnehmen. AGB von O2. Höchstens mit 8.4. könntest du rauskommen


keine chance

10

23.03.2008, 15:05

d.h. ich zahle jetzt 2 Jahre lang o2 für nichts?

hier bei den Eltern ist es halt nicht der selbe Anschluss, hier hab ich ich Telekom.

es kann doch nicht rechtens sein, da muss es doch irgendwas geben? wenn ich nicht im Stande bin den Anschluss zu nutzen, dann ist es doch hirnrissig, den bezahlen zu müssen?

ich versteh die Welt echt nicht mehr.

11

23.03.2008, 15:08

habt ihr zu hause noch eine mindesvertragslaufzeit für euer internet ?

ansonsten einfach den telekom vertrag zuhause beenden und o2 nehmen. ;)

12

23.03.2008, 15:21

Zitat

es kann doch nicht rechtens sein, da muss es doch irgendwas geben? wenn ich nicht im Stande bin den Anschluss zu nutzen, dann ist es doch hirnrissig, den bezahlen zu müssen?


Wieso nicht?

Du hast doch einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen.
Wenn dich der Anbieter nicht aus Kulanz rauslässt hast du keine Chance.

13

23.03.2008, 16:40

Zitat


8.4 Wenn es dem Kunden infolge eines Umzugs in ein Gebiet, in dem die DSL-Dienstleistungen aus von O2 zu verantwortenden technischen Gründen nicht nur vorübergehend nicht zur Verfügung steht, unmöglich wird, die DSL-Dienstleistungen weiter zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 in angemessener Weise nachzuweisen.

->Sofern diese Kündigung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgt, hat der Kunde eine Aufwandspauschale zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der entstandene
Aufwand wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist. Die Pauschale beträgt die Summe der monatlichen Grundentgelte, die ab Wirkung der Kündigung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten
Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären.



Diese Passage würde ich nie unterschreiben. Du kannst bei Umzug in eine O2freie Gegend früher raus, musst aber trotzdem die vollen 24 Monate zahlen und das ohne die Möglichkeit der weiteren Nutzung. -> der Vertragsaustritt schadet noch mehr.
Um nicht zahlen zu müssen, sollst du denen beweisen, dass für sie weniger Kosten entstehen als in der Pauschale festgeschrieben ist. Die Pauschale ist aber gerade das, was man zahlt, wenn man nicht kündigt. Jetzt beweis als Privatperson mal, was denen da an Kosten anfällt.

Das ist sowas von link.


Mir würde nur die Möglichkeit einfallen jemanden die Nutzungsdaten zu geben, der gerade Internet braucht und dir dann das Geld gibt.