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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DerNachtangler« (22.03.2008, 20:25)
Zitat
Original von Zecher_Websonic
wenn man Wohnung auflöst, müsste man doch kündigungsrechte haben !?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DerNachtangler« (22.03.2008, 23:58)
Zitat
es kann doch nicht rechtens sein, da muss es doch irgendwas geben? wenn ich nicht im Stande bin den Anschluss zu nutzen, dann ist es doch hirnrissig, den bezahlen zu müssen?
Zitat
8.4 Wenn es dem Kunden infolge eines Umzugs in ein Gebiet, in dem die DSL-Dienstleistungen aus von O2 zu verantwortenden technischen Gründen nicht nur vorübergehend nicht zur Verfügung steht, unmöglich wird, die DSL-Dienstleistungen weiter zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Der Umzug ist O2 in angemessener Weise nachzuweisen.
->Sofern diese Kündigung zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit erfolgt, hat der Kunde eine Aufwandspauschale zu zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der entstandene
Aufwand wesentlich geringer oder überhaupt nicht entstanden ist. Die Pauschale beträgt die Summe der monatlichen Grundentgelte, die ab Wirkung der Kündigung bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten
Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären.