Es kommt erst einmal darauf an, ist das Katana scharf geschliffen oder stumpf?
"Keine Hieb- und Stichwaffen sind soche Geräte, die zwar Hieb- und Stichwaffen nachgebildet,
aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder zur Zierde geeignet sind..." (Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Ziffer 1.9)
Ist es also stumpf, ist es KEINE Waffe im Sinne des Waffengesetz, fällt somit auch nicht unter die weiteren Bestimmungen.
Ein scharf geschliffenes Katana ist eine Waffe, aber:
Es ist eine sog. "erlaubnisfreie Waffe". Waffen die einen Waffenschein erfordern sind klar in §2 WaffG i.V.m. §1 Abs. 2 WaffG definiert (dies umfasst nur Schusswaffen!).
Erlaubnisfrei bedeutet, dass man folgende Voraussetzungen erfüllt:
- das 18. Lebensjahr muß vollendet sein.
- die grundsätzliche Eignung muß vorliegen.
- der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behörlich nicht verboten worden sein
Der letzte Punkt (behördliche Verbote) bezieht sich auf Gegebenheiten, die im Versammlungsrecht geregelt sind (betrifft nur öffentliche Versammlungen (z.b. Demos) und Veranstaltungen (z.b. Strassenfeste)).
Die Regelung der Klingenlänge bezieht sich nur auf Klapp-/Springmesser, jedoch nicht auf Stichwaffen mit feststehender Klinge.
Offenes Tragen:
"Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit
von einem Ort zum anderen befördert... " (§12 WaffG)
Dies bezieht sich jedoch nur auf Waffen, die einer Erlaubnis bedürfen! Da Katanas aber wie oben festgestellt, eine erlaubnisfreie Waffe ist, ist diese Regelung nicht anwendbar. Dabei ist zu beachten, dass "führen" = "zur Benutzung bereithalten" bedeutet.
Fazit: Rein theoretisch ist es also erlaubt, mit einem scharfen Katana in der Hand durch die Gegend zu laufen, solange nicht gerae eine Demo oder ein Strassenfest in der Gegend stattfindet.
Weiterhin können privatrechtliche Bestimmungen das Führen verbieten. Dies bezieht sich vor allem auf Schulen, etc.; dort gilt das Hausrecht (Hausordnung). Ist dort ein Verbot verankert, hat sich das eh erledigt.
P.S.: Mein WaffG was hier rumsteht, ist von Dezember 2003. Also bevor jetzt jeder hier Uma in der Hamburger Innenstadt spielen will, sollte er besser nochmal nachgucken, ob sich in den letzten 6 Monatne nicht irgendwas geändert hat.