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1

21.06.2004, 00:01

Ist ein Samurai-Schwert eine Waffe?

Unter dem Einfluss von Kill Bill entdecke ich heute in einem Laden auf der Reeperbahn ein Geschäft, welches Samurai-Schwerter verkauft. Ich denke: "Cool, kann man schwingen wie die olle Uma und sieht ausserdem klasse auf dem Regal aus."

Aber kann man so ein Schwert ohne weiteres kaufen? Braucht man dafür einen Waffenschein? Für mein scharfes Brotmesser brauch ich schliesslich auch keins ?(

Wenn ich sage, ich brauche es um Apfel zu teilen ;)

2

21.06.2004, 00:04

ne.

ein freund von mir is ein psychopath (ein richtiger) und hat sich ohne probs so ein katana gekauft  8) ich hab auch vor, mir demnächst das braveheart schwert zuzulegen..und brauch dafür auch keinen schein^^

Zitat

Original von nC_$kittle_
Muss ich dann auch Hitler lieber mögen [...] nur weil er Deutscher ist?

Zitat

Original von CF_Icey
ich hab eine Hakenkreuzfahne über meinem Bett und einen Adolf-Hitler-Schlafanzug mit zugehöriger Bettwäsche

nudel

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3

21.06.2004, 00:06

Zitat

Original von CF_R4GN4R0K_at
ein freund von mir is ein psychopath (ein richtiger)



hm zum glück färbt sowas nich ab ;)


Capone WIP!

www.blender3d.org !!!

4

21.06.2004, 00:07

...eigentlich sind die dinger meist nur stumpfe wandbehänge aus solchen läden, was mich mehr interessiert wo treibst Du Dich denn rum? :D

5

21.06.2004, 00:08

ey....der führt ne todesliste :D

unser bärtiger info prof steht dabei ganz oben. todesursache soll sein: erhängen mit eigenem bart :D

6

21.06.2004, 00:09

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
was mich mehr interessiert wo treibst Du Dich denn rum? :D

? gibt es doch in jedem waffengeschäft...bei uns in der fußgängerzone sogar in der auslage ^^

7

21.06.2004, 00:09

...also wer hat den keine todesliste? :rolleyes:

8

21.06.2004, 00:16

Naja, sicher ist das ne Waffe.... :)

Ich hab mir neulich hier das Katana gekauft und noch son kleines Tanto dazu. Die sind auch scharf, das Schwert schärfer als das Tanto, und das kriegt man problemlos geliefert bei Altersnachweis Ü18.

Waffenrechtlich weiss ich net - kaufen ist jedenfalls kein Problem.

Ist ja auch sinnvoll, denn heutzutage braucht man sowas ja im Alltag - im Grunde sollte ja jeder son Katana haben. Das kleine Tanto kann man auch immer im Rucksack oder Tasche mitschleppen - sehr praktisch, das. :)

Banzai! ;)

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9

21.06.2004, 00:18

RE: Ist ein Samurai-Schwert eine Waffe?

Zitat

Original von Pawnee
Wenn ich sage, ich brauche es um Apfel zu teilen ;)

Nein Du, laß das, bitte keinen Apfel. ;) :D

10

21.06.2004, 00:22

Nicht übel, das Teil. :)

Will aber keinen köpfen, habe nicht mal eine Todesliste. Möchte nur ein wenig *heiser*: Respekt, wenn ich so durchs Dorf bummle. :D

Uma Thurman hat das Ding im Film sogar neben sich im Flugzeug liegen, da ist aber Herrn Tarantinos Fantasie ein wenig durchgegangen.

11

21.06.2004, 00:24

Zitat

habe nicht mal eine Todesliste
...was bist Du denn für einer?

12

21.06.2004, 00:25

Ich bin tolerant

13

21.06.2004, 00:27

...was hat sowas mit toleranz zu tun...?

14

21.06.2004, 00:34

Zitat

Original von Pawnee
Nicht übel, das Teil. :)

Will aber keinen köpfen, habe nicht mal eine Todesliste. Möchte nur ein wenig *heiser*: Respekt, wenn ich so durchs Dorf bummle. :D


Na, wenn schon denn schon. Son Schwerti muss schon schön scharf sein! :) Wer weiss wozu es mal gut ist - schau dir nur die kleine Thurman an, ohne ihr Schwerti hätte die ihren ganzen Ärger ja gar nicht geregelt bekommen.

Hab mein Katana zu KILL BILL 2 mit ins Kino geschleppt - war ganz lustig. ^^ Und wegnehmen wollte es mir auch keiner. :D

15

21.06.2004, 00:37

Zitat

Original von SC_Yamashiro
Hab mein Katana zu KILL BILL 2 mit ins Kino geschleppt - war ganz lustig. ^^ Und wegnehmen wollte es mir auch keiner. :D


hm wahrscheinlich hamse dich für nen lictor gehalten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (21.06.2004, 01:03)


16

21.06.2004, 00:39

Ue18 Problem zu erwerben.
Frage ist nur ^^, es mussten ja diese Jahr alle Messer mit feststehender Klinge irgendwie abgeben werden , wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Das wuerde dann wohl auch dazu zaehlen.
Wobei es da sicher ne Regel gibt das man ds als Kultur/Kunst Gegenstand deklarieren kann.
Wobei dann wieder die Frage im Raum steht ob die Klinge scharf sein darf.
Maybe wurde da auch still und hiemlich was neues verordnet, nachdem dieser eine Typ l??etztes Jahr?? mit nem Katana aussem Otto/Quelle kA paar seiner mitangestellten maltretiert hat.

17

21.06.2004, 00:42

Zitat

Original von SC_Yamashiro
Hab mein Katana zu KILL BILL 2 mit ins Kino geschleppt...


:respekt:

Da kann man mit Uma um die Wette wirbeln, man muss halt nur aufpassen, dass man den Vordermann nicht aus Versehen köpft. :D

Zitat

Original von _Wanderer_Dude
...was hat sowas mit toleranz zu tun...?



Ich toleriere viel, verzeihe auch ein wenig, vergebe gerne und zeige christliche Nächstenliebe.
Allerdings könnte sich das mit Schwert ändern, denn ich bin Choleriker und Wüterich. Ist der Anfall vorbei, kommt die Toleranz :D

18

21.06.2004, 02:36

man seid ihr krank :P

kannte auch so einen bei uns damals in der schule, der hatte sein samuraischwert immer dabei. hat das teil in einer hülle über die schulter getragen. sah dann aus als hätte er eine etwas zu groß geratene querflöte dabei. ;) das dingen war sauscharf und er wollte es auch zur selbstverteidigung einsetzen - wenn nötig. das schlimme ist, dass er es ernst damit meinte. ?(
zum glück war der nicht mein jahrgang und hegte auch keinen groll gegen mich. :D

da ich in deutschland bisher von keinem größeren sushi-geschnipsel an ungescholtenen bürgern gehört hab, nehme ich mal an der ist in die usa ausgewandert (wollte er immer schon hin, da er die recht freizügigen waffengesetze der us-amerikaner besonders mochte). da sollen die psychopathen ja mittlerweile treffen abhalten, um sich bei ner gepflegten tasse tee über die neusten tötungsmethoden auszutauschen. vielleicht kann sich der eine oder andere von euch ja zu nem kurs dort anmelden. solltet euch aber ranhalten - hab gehört die kurse sind heissbegehrt. :P

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »fast_nefastus« (21.06.2004, 02:37)


19

21.06.2004, 08:51

Hmm... Messer ab einer gewissen Klingenlänge gelten als Waffe, dann so ein Schwert doch sicher auch?

Wenn es nicht gerade eine Zieratrappe aus Blech ist. ^^

Allerdings ... wer KillBill gut findet, den würde ich nichtmal mit spitzen Zahnstochern umherrennen lassen :D

20

21.06.2004, 09:14

mehr als handlange klinge gilt afaik als waffe.
Denke aber das wenn du es dir an die wand haengst es unter dekoration / sammler stueck faellt.

gruss
Jack

21

21.06.2004, 09:16

hab mal gegooglet:

Das Waffengesetz (WaffG) der Bundesrepublik Deutschland definiert Waffen im Sinne des Gesetzes in seiner Version von 2002 (in Kraft seit 1.4.2003, der Anhang 1 des WaffG bezeichnet die nach 1 "Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände" und die nach 2b verbotenen tragbaren Gegenstände.) als:

§ 1
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,
a die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und
Stoßwaffen;
b die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in
diesem Gesetz genannt sind.


Sieht schlecht aus. Auch für die Alternative: Ein Bat'leth :D

22

21.06.2004, 10:20

Zitat

Original von Pawnee

Sieht schlecht aus. Auch für die Alternative: Ein Bat'leth :D


man sonding wollt ich auch immer ^^ die klingonen habens echt drauf :D ahhhh und nen kataner wollt ich auch immer.....ahhh und ne gotcha ......boah und es gibt ja auch so harte zwillen man mein opa hatte da noch so neh stahl zwille :evil: :evil: :evil: :evil: + eisenkugeln :D aber ich will ja hier nich als brutal oder so dastehen

P.S.: ich hab nichts dergleichen ^^

-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

23

21.06.2004, 10:25

wtf ist ne zwille?

nudel

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  • »nudel« wurde gesperrt

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Beruf: GER..

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24

21.06.2004, 10:27

Oo sone art astgabel mit nem gummi drin ;)


Capone WIP!

www.blender3d.org !!!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »nudel« (21.06.2004, 10:28)


25

21.06.2004, 10:27

mist zuspät :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Da_Wayne« (21.06.2004, 10:27)


26

21.06.2004, 10:39

Zwille in Aktion

:rolleyes:

27

21.06.2004, 10:54

1. Ja, das Schwert ist eine Waffe. (Natürlich)

2. Ich denke nicht das man dafür einen Waffenschein braucht. (Allerdings hat sich das Waffenrecht seit dem 1 April verändert - ich denke aber das es kein Problem ist)

3. Auf öffentlichen Plätzen darfst Du das Schwert nicht mit dir führen. Das könnte auf jeden Fall eine Anzeige geben, zumindest wegen groben Unfugs.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mabuse« (21.06.2004, 10:55)


28

21.06.2004, 10:54

...Dein Freund und Helfer....
...solltest Du noch mehr brauchen....
...dat solltest Du nich dabei haben...

Zitat

Das könnte auf jeden Fall eine Anzeige geben, zumindest wegen groben Unfugs.

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »_Wanderer_Dude« (21.06.2004, 11:02)


29

21.06.2004, 12:33

genau so eine zwille mein ich ^^

habt ihr schon mahl daran gedacht kopfgeldjäger zu werden ??

kukt mal auf den seiten der polizei gibt immer fett belohnungen auf die mörder und so *g*

30

21.06.2004, 12:44

Es kommt erst einmal darauf an, ist das Katana scharf geschliffen oder stumpf?

"Keine Hieb- und Stichwaffen sind soche Geräte, die zwar Hieb- und Stichwaffen nachgebildet,
aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfen Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder zur Zierde geeignet sind..." (Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz, Ziffer 1.9)

Ist es also stumpf, ist es KEINE Waffe im Sinne des Waffengesetz, fällt somit auch nicht unter die weiteren Bestimmungen.

Ein scharf geschliffenes Katana ist eine Waffe, aber:

Es ist eine sog. "erlaubnisfreie Waffe". Waffen die einen Waffenschein erfordern sind klar in §2 WaffG i.V.m. §1 Abs. 2 WaffG definiert (dies umfasst nur Schusswaffen!).

Erlaubnisfrei bedeutet, dass man folgende Voraussetzungen erfüllt:
- das 18. Lebensjahr muß vollendet sein.
- die grundsätzliche Eignung muß vorliegen.
- der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behörlich nicht verboten worden sein

Der letzte Punkt (behördliche Verbote) bezieht sich auf Gegebenheiten, die im Versammlungsrecht geregelt sind (betrifft nur öffentliche Versammlungen (z.b. Demos) und Veranstaltungen (z.b. Strassenfeste)).

Die Regelung der Klingenlänge bezieht sich nur auf Klapp-/Springmesser, jedoch nicht auf Stichwaffen mit feststehender Klinge.

Offenes Tragen:

"Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer diese nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit
von einem Ort zum anderen befördert... " (§12 WaffG)

Dies bezieht sich jedoch nur auf Waffen, die einer Erlaubnis bedürfen! Da Katanas aber wie oben festgestellt, eine erlaubnisfreie Waffe ist, ist diese Regelung nicht anwendbar. Dabei ist zu beachten, dass "führen" = "zur Benutzung bereithalten" bedeutet.

Fazit: Rein theoretisch ist es also erlaubt, mit einem scharfen Katana in der Hand durch die Gegend zu laufen, solange nicht gerae eine Demo oder ein Strassenfest in der Gegend stattfindet.

Weiterhin können privatrechtliche Bestimmungen das Führen verbieten. Dies bezieht sich vor allem auf Schulen, etc.; dort gilt das Hausrecht (Hausordnung). Ist dort ein Verbot verankert, hat sich das eh erledigt.

P.S.: Mein WaffG was hier rumsteht, ist von Dezember 2003. Also bevor jetzt jeder hier Uma in der Hamburger Innenstadt spielen will, sollte er besser nochmal nachgucken, ob sich in den letzten 6 Monatne nicht irgendwas geändert hat.