Hallo zusammen,
vielleicht kann mir einer von euch bei folgender Frage helfen:
Person A wohnt zu Untermiete (unmöbliert) bei Person B. A hat dafür einen (Standard)Untermietvertrag von B bekommen, der auf ein Jahr befristet ist. Im Untermietvertrag wurde des Weiteren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten nach §573 c BGB vereinbart.
Im Untermietvertrag steht zudem: "Setzt A nach dem Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, ohne das B dieser Weiternutzung widerspricht, findet eine Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB NICHT statt."
Der Vertrag lief jetzt vor zwei Monaten ab und wurde NICHT verlängert. Stillschweigend zahlt A weiter seine Miete und wohnt weiter bei B.
Wie sieht das jetzt mit der Kündigungsfrist aus? Bestehen weiter die drei Monate, obwohl der Vertrag nicht verlängert wurde? Oder könnte B z.B. zum 15. des Monats kündigen und A müsste dann Ende des Monats raus?
Danke für eure Hilfe!