Ramstein: Keine
Entschädigung
für seelisches Leid
Gericht weist Klage
wegen Verjährung ab
15 Jahre nach der Flugkatastrophe von Ramstein hat das Landgericht Koblenz die Entschädigungsklagen von fünf Opfern
wegen seelischer Spätfolgen abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts sind mögliche Ansprüche der Kläger verjährt.
04.09.2003
Stellvertretend für 100 weitere Opfer wollten sie eine Entschädigung von jeweils rund 50.000 Euro für seelische Erkrankungen als Nachwirkung des Unglücks einklagen. Der Anwalt der Kläger, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), will das Urteil prüfen und gegebenenfalls in Berufung gehen.
Gutachten: Syndrom 1988 schon bekannt
Die Klage war bereits im Jahr 2000 eingereicht worden. Nach einem gerichtlich eingeholten medizinischen Gutachten soll das sogenannte "posttraumatische Belastungssyndrom" bereits 1988, zum Zeitpunkt der Flugkatastrophe, in Fachkreisen bekannt gewesen sein. Daher seien die Ansprüche der Opfer verjährt, erklärte ein Gerichtssprecher nach der Gerichtsverhandlung Mitte Juli, in der das Gutachten vorgelegt wurde.
1988 waren bei einer Flugschau auf dem US-Militär-Stützpunkt Ramstein in der Pfalz Maschinen einer italienischen Kunstflugstaffel zusammengestoßen und in die Zuschauermenge gestürzt. Dabei starben 70 Menschen, etwa 400 wurden schwer verletzt.
Die Bundesrepublik Deutschland weigerte sich mit dem Argument der Verjährung, Schmerzensgeld für seelische Spätfolgen zu zahlen. Für erlittene körperliche Schäden haben Opfer des Unglücks bisher 15,3 Millionen Euro erhalten.