Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

18.01.2011, 16:24

Einkommenssteuererklärung

Da ich davon keine Ahnung habe und jetzt schon mehrere unterschiedliche Antworten gehört habe, wollte ich mich mal informieren wie das genau damit funktioniert.
- letztes Jahr habe Zeitweise noch wenig verdient (Diplomarbeit) und zeitweise deutlich mehr. d.h. ich müsste einen recht hohen Betrag zurückbekommen?
- ich muss formulare ausfüllen und an das Finanzamt abschicken, bekomme ich diese zugeschickt oder muss ich diese selbstständig besorgen?
- wie lange dauert das ganze?
- ist es von Bundesland zu bundesland unterschiedlich? (bin in Hessen)
- was genau benötige ich dazu alles?

myabba|abra

Erleuchteter

Beiträge: 4 305

Wohnort: Regensburg

Beruf: GER

  • Nachricht senden

2

18.01.2011, 17:17

einfach Elster Formular benutzen
https://www.elster.de/elfo_home.php
die daten werden online übermittelt, aber du musst trotzdem noch das ausgedruckte formular per post hinschicken. das wird dir aber alles im programm erklärt.

Dauer hängt vom Finanzamt ab... 4 Wochen - 3 Monate denke ich musst du schon rechnen.

Yezariael

Erleuchteter

Beiträge: 5 157

Wohnort: ... da wars dunkel und kalt...

  • Nachricht senden

3

19.01.2011, 00:32

bei mir haben sie es "rein online" akzeptiert, hab da nix ausgedruckt und hingebracht ;)

beim erstenmal dauerts bissle länger, aber mit elster ists angenehm (vor allem wenn man sich vertippt hat ^^)
rauslöschen und gut is :D

4

19.01.2011, 09:14

Das Steuerrecht ist das Komplizierteste der Welt. Hier einfach mal hinzuschreiben, was Du alles brauchst, geht nicht. Denn es ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

Normalerweise reicht jedoch ein Auszug der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (die bekommt man meist im Januar für das Vorjahr zugeschickt). Dort steht drauf, was Du insgesamt im Jahr verdient hast und wieviel Lohnsteuer Du entrichtet hast. Meistens reicht das, es sei denn Du kannst höhere Werbungskosten als 920 Euro Freibetrag nachweisen. Und das ist bei einem stinknormalen Arbeitnehmer meist nicht der Fall...

Die Arbeit kann man Dir leider nicht abnehmen. Am besten google einfach...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (19.01.2011, 09:25)


5

19.01.2011, 09:39

d. h. bevor ich die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten habe, brauche ich damit noch nicht anfangen?

6

19.01.2011, 09:58

Solltest du keinen Freistellungsauftrag haben brauchst du auch eine Steuerbescheinigung von deiner Bank.

Außerdem kannst du dir schonmal überlegen ob du über die pauschal angesetzten Werbungskosten von 920€ hinauskommst (zB durch Arbeitsweg, Fortbildungskoste, spezielle Arbeitskleidung, dringend benötigte Literatur, etc) und wenn ja, dafür die Belege zusammensuchen.

7

19.01.2011, 10:09

Zitat

Original von nC_$kittle_
Solltest du keinen Freistellungsauftrag haben brauchst du auch eine Steuerbescheinigung von deiner Bank.

Brauche ich das wirklich, auch wenn mir die Bank keinerlei Steuern auf meine Einkünfte abgezogen hat?
Wie verhält es sich bei einem Wechsel, habe ende letzten Jahres (wegen Umzug) von einer Sparkasse zu einer anderen gewechselt.

8

19.01.2011, 10:19

Zitat

Original von ZwerG_Serge
d. h. bevor ich die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten habe, brauche ich damit noch nicht anfangen?


ja. Denn Du brauchst die Daten, die auf der Bescheinigung stehen. Die Bescheinigung bekommst Du von Deinem Arbeitgeber. Bisher musste man die Bescheinigung auch der Steuererklärung beilegen. Weiß nicht, ob sich das für 2010/2011 geändert hat.

Wenn Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen(im Wesentlichen Zinsen) 801 Euro nicht übersteigen, brauchst du da auch keine Bescheinigung von der Bank. Wenn Sie Dir nichts abgezogen haben, dann hast Du ja einen Freistellungsauftrag. Wenn Du wechselst, musst Du den Freistellungsauftrag neu beantragen bei der neuen Bank!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (19.01.2011, 10:21)


9

19.01.2011, 10:39

Zitat

Original von ZwerG_Serge
[Wie verhält es sich bei einem Wechsel, habe ende letzten Jahres (wegen Umzug) von einer Sparkasse zu einer anderen gewechselt.


wenn dir keine Steuern abgezogen wurden bisher hast du bestimmt auf einem der 100 formulare unterschrieben dass du einen freistellungsauftrag stellen möchtest beim kontoumzug :D

10

19.01.2011, 10:43

So wirds gewesen sein ^^

11

19.01.2011, 12:53

hab auch ne Steuerfrage: Mir wird bei ausländischen Dividendenzahlungen immer 15% Quellensteuer abgezogen und anschließend die 25% Kaptialertragssteuer. Da müsste es doch möglich sein die Quellensteuer zurückzubekommen, da man normal nicht doppelt versteuern muss, oder?

12

19.01.2011, 13:11

hängt wohl von dem anderen Staat ab ob der ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland hat bzgl vermeidung von doppelbesteuerung, aber grundsätzlich kannst du das abziehen von den 25% KESt würd ich sagen!

13

28.04.2011, 17:39

Hab wieder mal eine Steuerfrage:
Gilt der Steuerfreibetrag von
2008 bei 7664 €
2009 bei 7834 €
2010 bei 8004 €
auch für Kapitalerträge (größer als der Sparerfreibetrag von 801 €) ?

14

28.04.2011, 23:01

Der Sparerfreibetrag vermindert Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Grundfreibetrag mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Teil des zu versteuernden Einkommen.

Hättest du nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, dann könntest Du Zinserträge von 8.004 Euro erwirtschaften ohne Einkommensteuer zu zahlen. Allerdings werden die von der Bank zunächst einbehalten (in Form der Kapitalertragsteuer) und Du musst sie Dir über die Steuererklärung wiederholen. Aber Du hast ja auch noch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.

Die Kapitalertragsteuer verhält sich also genauso wie die Lohnsteuer bei Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Beide Steuerarten sind eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

Alle Angaben ohne Gewähr!

15

29.04.2011, 00:26

Danke Cranberry, genau so hatte ich das nämlich auch gedacht. Ich habe nur leider einen Steuerbescheid bekommen in dem meine Kapitalerträge versteuert wurden obwohl meine Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit plus meine Kapitalerträge unterhalb des Grundfreibetrages liegen. Werde da wohl mal anrufen und nachfragen.

16

29.04.2011, 08:56

Bin zwar gelernter Steuerfachangestellter aber durch einen Berufswechsel bin ich soweit weg von EST wie von Verkehr mit Jessica Alba. :)

Wie setzt ich meine Direktversicherung, die ja erst bei Auszahlung versteuert wird, an bzw. wo trage ich die ein respektive muss ich die ÜBerhaupt angeben ?
"Wenn ich nicht Babyschildkröten rette, wer dann?" :stupid:

17

29.04.2011, 10:04

Der Sparerfreibetrag vermindert Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Grundfreibetrag mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Teil des zu versteuernden Einkommen.

Hättest du nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, dann könntest Du Zinserträge von 8.004 Euro erwirtschaften ohne Einkommensteuer zu zahlen. Allerdings werden die von der Bank zunächst einbehalten (in Form der Kapitalertragsteuer) und Du musst sie Dir über die Steuererklärung wiederholen. Aber Du hast ja auch noch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit.

Die Kapitalertragsteuer verhält sich also genauso wie die Lohnsteuer bei Deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Beide Steuerarten sind eine Erhebungsform der Einkommensteuer.

Alle Angaben ohne Gewähr!


Ganz so stimmt das nicht mehr. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht mehr der normalen EInkommensteuer. Vielmehr werden die der Kapitalertragssteuer unterworfen, welche eine pauschale Abgeltungssteuer von 25% + 5,5 % Soli ist. SOmit tauchen die Kapitalerträge nicht mehr in der EInkommensteuererklärung auf.
Allerdings kann man auf ANtrag gemäß § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz die Kapitaleinkünfte der tariflichen Einkommensteuer unterwerfen, um eben die Kapitalertragsteuer (teilweise) wiederzubekommen, wenn der persöönliche Einkommensteuersatz unter 25% liegt