Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (01.06.2010, 13:32)
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(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
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Original von SenF_Woerni
Ein Kumpel von mir ist schon bei ~ 10k € die er gezahlt hat. Es wäre das Dreifache gewesen wenn er keinen Anwalt gehabt hätte.
In der Regel kommst du aus solchen Sachen nicht ungeschoren raus, nur die Höhe der Zahlungen kann man verhandeln.
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Original von GWC_Vegeta
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Original von SenF_Woerni
Ein Kumpel von mir ist schon bei ~ 10k € die er gezahlt hat. Es wäre das Dreifache gewesen wenn er keinen Anwalt gehabt hätte.
In der Regel kommst du aus solchen Sachen nicht ungeschoren raus, nur die Höhe der Zahlungen kann man verhandeln.
Stimmt nicht!
in nur wenigen Ausnahmefällen kommt es wirklich zu Gerichsverhandlungen. Das sind aber dann meist die Fälle in denen die betroffenen vorher schon einen Fehler begangen haben indem sie z.B. die mitgelieferte UE unterschrieben haben. Ansonsten lohnt es sich für den Abmahnanwalt nicht im geringsten.
Die Zahl der Betroffenen ging die letzten 3 Jahre in die Hunderttausende.
Und wer nicht durchdreht kommt da auch glimpflich wieder raus. Die meisten habens so gemacht daß sie nach der UE einfach nicht mehr auf die Anwaltsschreiben reagiert haben. Das hat so auch funktioniert.
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Original von Kellox_AnTe_
Natürlich rechnen sich Abmahnungen weil immer jemand zahlt. Der Mann ist seit 2 Jahren Rentner und arbeitet nebenbei noch auf 400€ Basis. Solchen Leuten ist es peinlich darüber zu sprechen und das Thema wird unter den Teppich gekehrt.
1200€ reichen locker um 120 DVDs zu kaufen wird auch er wissen. Ob er weiß das zwischen download und upload ein rechtlicher Unterschied gemacht wird mag ich ernsthaft zu bezweifeln. Es kam nur raus weil seine Frau sich verplappert hatte. Naja Ihm ist nicht bewusst das andere das Thema kennen.