jaja immer wieder lustig was die so im hirn haben
Wer eine in einem Geschäft erworbene CD bei einem Online-Verkaufsportal wie eBay oder Hood.de einstellt, rechnet im Regelfall nicht damit, dass er abgemahnt wird. Immerhin hat er das Produkt ja selbst ganz regulär gekauft - und den Handel mit gebrauchten Tonträgern konnte die Musikindustrie trotz mehrerer Vorstöße bisher nicht grundsätzlich unterbinden. Trotzdem mahnen immer mehr Rechteinhaber private Anbieter von CDs, Bildern und Fanartikeln ab, von denen sie behaupten, dass sie nicht oder nicht ausreichend lizenziert seien.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30985/1.html
Jetzt sind wir schon die GebrauchtRaubMordVerkäufer - nach den RaubMordKopierern oder wie ?
Ok es war wohl ein Bootleg. Früher wurden Bootlegs aber von irgendwelchen Labels offiziell im Laden verkauft. Was ich im Laden kaufe kann ich doch auch weiter verkaufen obs heute nichtmehr erhältlich ist interressiert mich da eigentlich wenig.