Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: MastersForum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb Ihrer Studienberechtigung verstrichen sind (abzüglich Parkstudienzeiten").
Zitat
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem mindestens einjährigem (in manchen Bundesländern nur halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder durch das Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.
Zitat
Die Wartesemester berechnen sich aus den Zeiten nach dem Erwerb der Hochschulreife (in Ihrem Fall nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife).
Zitat
Die ZVS sowie viele Hochschulen geben auf Ihren Internetseiten aktuelle Übersichten über die jeweiligen Auswahlgrenzen. Bei diesen Übersichten werden die Werte zumeist geteilt angegeben. Die Angabe „1,9 / 3“ bei der Leistungsquote (s. o. Nr. 1) und dem Auswahlverfahren der Hochschule (s. o. Nr. 3) bedeutet, dass die letzte zugelassene Person eine Abiturdurchschnittsnote von 1,9 und 3 Wartesemester aufweist. Dies bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer besseren Abiturdurchschnittsnote als 1,9 oder einer Note von 1,9 und nachgeordnet gleichzeitig mehr als 3 Wartesemstern zugelassen wurden. Die verbleibenden Studienplätze wurden unter den Bewerbern mit Abiturschnitt 1,9 und 3 Wartesemestern per Losverfahren verteilt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (03.03.2008, 12:40)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (03.03.2008, 12:41)
Zitat
Original von AtroX_Worf
Der NC-Wert mit Wartesemestern müsste sich logischerweise auf Stapel 1 beziehen, die Wartesemesteranzahl von Stapel 2 müsste umgekehrt angegeben werden (sofern es keine Austauschrate zwischen beiden gibt).
Zitat
Original von Sheep
Zur Austauschrate: Ob die verbliebenen NC-Kandidaten von Stapel 1 gleich nochmal auf Stapel 2 landen, ist unter Umständen egal - sie haben dann eh nur 0 Wartesemester und kommen eher nicht zum Zug. Unter der Annahme, dass der NC nur für die neuen Bewerber gilt und die alten damit nur über die Warteliste reinkommen...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (04.03.2008, 01:36)