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1

02.03.2008, 21:18

Frage bzgl. Wartezeit / Studium

Hallo,

ich hab mal eine Frage.

Auf der Homepage der ZVS steht bzgl. der Wartezeit:

Zitat

Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb Ihrer Studienberechtigung verstrichen sind (abzüglich Parkstudienzeiten").


Im Sommer 2003 habe ich die Höhere Handelsschule abgeschlossen (Fachabitur). Danach habe ich Zivildienst gemacht und dann eine Ausbildung als Fachinformatiker (3 Jahre). Diese habe ich im Juni 2007 abgeschlossen und seitdem bin ich berufstätig.

Wieviele Wartesemster habe ich jetzt genau?

Durch das Fachabitur habe ich ja eigentlich nur den theoretischen Teil der Fachhochschulreife erlangt. Zählt jetzt die gesamte Ausbildung nicht als Wartezeit, da ich dort noch nicht "die Studienberechtigung erworben hatte"?

Danke für die Hilfe!

2

02.03.2008, 22:10

Am besten schreibst du ne kurze eMail hin und fragst nach.

Ich kenn mich mit Fachabi's nicht so aus. Ist es da nicht so, dass man da nur eine bestimmte Richtung studieren darf? Ich würde dann das Datum nehmen, ab wann du auch wirklich den fraglichen Studiengang hättest studieren dürfen.

3

03.03.2008, 01:10

dürften 10 Wartesemester sein... 5 Jahre halt

4

03.03.2008, 09:25

Das dachte ich mir auch. Aber nach Abschluss der Höheren Handelsschule war ich ja noch nicht wirklich "Studienberechtigt". Es fehlt der praktische Teil!

Bei Wikipedia steht zur Fachhochschulreife:

Zitat

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife besteht aus einem mindestens einjährigem (in manchen Bundesländern nur halbjährigem) Berufspraktikum, einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder durch das Praktikum in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule.


So wie ich das verstehe war ich also wirklich erst nach der kompletten Ausbildung studienberechtigt. Jetzt ist halt die Frage ob die drei Jahre Ausbildung dann auch nicht als Wartezeit zählen. Vielleicht wird das auch irgendwie aufgeteilt, dass z.B. zwei Jahre davon als Wartezeit zählen...

5

03.03.2008, 10:18

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (01.12.2009, 10:23)


6

03.03.2008, 10:55

Danke. Ich hatte jetzt noch mal etwas intensiver gegoogelt und da hatten es einige auch so geschrieben wie du.

Jetzt schreibt allerdings das Sekretariat der FH:

Zitat

Die Wartesemester berechnen sich aus den Zeiten nach dem Erwerb der Hochschulreife (in Ihrem Fall nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife).


Das ist ja jetzt wieder genau das Gegenteil - Bahnhof! Werde denen noch mal eine E-Mail schreiben und genau nachfragen.


Ich habe aber noch eine grundsätzliche Frage zu den Wartesemestern:

Die Studienplätze werden an der FH zu 60% nach dem NC und zu 40% nach der Wartezeit vergeben. Werden dann automatisch die Personen mit den meisten Wartesemestern genommen, oder spielt der NC da auch wieder eine Rolle?

Auf der Homepage steht bei den Zulassungen vom vergangenen Jahr beim NC: 2,8 (4) und bei der Wartezeit 4 (3,1).

Wie muss man dieses "4 (3,1)" jetzt genau interpretieren? Ist es egal ob man 4 oder 10 Wartesemester hat? Oder hat sich keiner mit mehr als 4 Wartesemestern beworben? Weiß jemand wie man das deuten muss? ;)

7

03.03.2008, 11:00

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (01.12.2009, 10:23)


8

03.03.2008, 12:12

Hab eine Antwort von der FH bekommen:

"die Wartezeit berechnet sich ab dem schulischen Teil. Wenn Sie diesen im Sommer 2003 abgeschlossen haben, dann haben Sie 10 Wartesemester."

Mir solls recht sein :)

9

03.03.2008, 12:22

kann das mit den wartesemestern und zulassung nochmal jemand erklären, der auch erklären kann? ;P
würde mich nämlich schon interessieren, hab so 5 wartesemester und nen 2,6er schnitt.

10

03.03.2008, 12:29

Ich habs jetzt verstanden, also:

Du kannst im Normalfall einen Studienplatz entweder nach deinem Notenschnitt oder der Wartezeit bekommen. Die Anzahl der jeweiligen Plätze ist prozentual verteilt.

Die Wartezeit ist die Zeit nach dem Erreichen der (Fach)-Hochschulreife, in der du nicht studiert hast (und glaube ich nicht eingeschrieben warst). Durch die Wartezeit wird dein Notenschnitt NICHT verbessert - das ist ein Irrglaube!

Du kriegst also entweder einen Platz durch deinen Notenschnitt ODER durch deine Wartezeit.

Das solltest du mal lesen:

Zitat

Die ZVS sowie viele Hochschulen geben auf Ihren Internetseiten aktuelle Übersichten über die jeweiligen Auswahlgrenzen. Bei diesen Übersichten werden die Werte zumeist geteilt angegeben. Die Angabe „1,9 / 3“ bei der Leistungsquote (s. o. Nr. 1) und dem Auswahlverfahren der Hochschule (s. o. Nr. 3) bedeutet, dass die letzte zugelassene Person eine Abiturdurchschnittsnote von 1,9 und 3 Wartesemester aufweist. Dies bedeutet, dass alle Bewerberinnen und Bewerber mit einer besseren Abiturdurchschnittsnote als 1,9 oder einer Note von 1,9 und nachgeordnet gleichzeitig mehr als 3 Wartesemstern zugelassen wurden. Die verbleibenden Studienplätze wurden unter den Bewerbern mit Abiturschnitt 1,9 und 3 Wartesemestern per Losverfahren verteilt.

11

03.03.2008, 12:34

also normalerweise läuft es so ab:


ein gewisser teil (stapel 1) der studienplätze wird durch den nc vergeben (sagen wir einfach mal 80% bei 100 studienplätzen. der einfachkeit halber. also 80 plätze)

ein zweiter teil (stapel 2) der studienplätze wird durch wartesemester vergeben (die restlichen 20% bzw 20 plätze)



folgendes passiert: stapel 1 ist nach nc's sortiert. die 80 besten bekommen jedes semester einen platz, die restlichen gehen leer aus und müssen warten.

in stapel 2 sind ganz viele leute, die nach wartesemestern sortiert sind. also ganz unten die mit nur einem wartesemester, ganz oben die mit deutlich mehr.
nun kann es natürlich vorkommen, dass die ersten 30 leute dieser liste genau 3 wartesemester haben. da aber nur 20 den platz bekommen können, werden diese 30 leute wieder nach nc sortiert und die besten 20 bekommen dann den studienplatz. die restlichen 10 leute mit 3 wartesemestern müssen dann noch ein semster lang warten ;)


die nc angabe in klammern gibt dann jeweils den schlechtesten nc an, der in stapel 1 und stapel 2 jeweils reingekommen ist (bei stapel 2 noch mit angabe der anzahl an wartesemestern)

12

03.03.2008, 12:36

Nach diesem Text würde es ja doch so scheinen, als gebe es eine Austauschrate zwischen note und Wartesemester.
Das bei gleicher Note nach Anzahl der Wartesemester entscheiden wird - ok. Aber wie geht man bei 2,0 und 10 Wartesemester vor?
Dann hätte ja jemand mit einer 3,0 nie eine Chance.

Ich nehme an, dass tatsächlich "2 Stabel" existieren, und die Annahmequoet prozentual bei jedem feststeht. Bei der Note wird nur als zweites Kriterium nach Wartesemestern entscheieden (bei den Wartesemestern als zweites Kriterium nach Note?). Ist aber reine Spekulation meinerseits - und ich finde es persönlich etwas unfair, 40% der Studienplätze über Wartesemester zu vergeben.

€dit: Nach Jens Beitrag, so hab ich es mir auch gedacht.
Allerdings kann das mit der NC-Angabe so nciht stimmen. Wenn jemand über die Wartesemester reinkommt, spielt die Note ja nur eien Rolle, wenn man auf der Grenze liegt und nach Note sortiert werden muss. Man könnte also auch mit einer 4.0 und 10 Wartesemestern als oberster auf Stabel 2 liegen. Der NC-Wert mit Wartesemestern müsste sich logischerweise auf Stabel 1 beziehen, die Wartesemesteranzahl von Stabel 2 müsste umgekehrt angegeben werden (sofern es keine Austauscharte zwischen beiden gibt).

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (03.03.2008, 12:40)


13

03.03.2008, 12:37

ok danke, jetzt isses klar.
Also bei Wartesemester ne (4) heißt, dass man mit 5 auf jeden Fall dabei ist, sollte es in dem Jahr genauso aussehen wie im Vorjahr? Korrekt?

14

03.03.2008, 12:40

wieso sollte das nur mit prozentualen wahrscheinlichkeiten gehen?


wenn es leute mit 2,0 und 10 wartesemestern gibt, hat einer mit 3,0 und 10 wartesemestern natürlich keine chance.

aber wo gibt es sowas schon ??? allerhöchstens an den besten medizinfakultäten. bei den allermeisten studiengängen kommste bei 2,0 doch spätestens durchs nachrückverfahren rein. ;)



aah apropos nachrückverfahren fällt mir natürlich noch ein:

die meisten unis bieten nur 1-2 nachrückverfahren an.

nachrückverfahren werden angewandt, wenn leute, die den studienplatz bekommen hätten, wieder absagen. dadurch sinkt der nc natürlich und die schlechteren leute haben wieder die chance, den platz zu bekommen (so ist dieses ws der nc von maschinenbau in aachen z.b. von 2,0 auf 3,4 oder so gesunken. weiß ich zufällig durch einen kumpel ^^)


wenn aber nach 1-2 nachrückverfahren immer noch leute absagen, werden die restlichen plätze häufig unter allen verbleibenden verlost. so haben dann natürlich auch schlechtere leute wieder ne chance. ;)

@falcon

ja so sieht es aus. aber würd mich nicht drauf verlassen, dass es dieses jahr genauso aussieht. das schwankt teilweise extrem.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »jens« (03.03.2008, 12:41)


15

03.03.2008, 12:44

Zitat

Original von Zecher_Falcon__
Also bei Wartesemester ne (4) heißt, dass man mit 5 auf jeden Fall dabei ist, sollte es in dem Jahr genauso aussehen wie im Vorjahr? Korrekt?


Genau. Aber wie jens schon geschrieben hat, die Werte schwanken mit Sicherheit von Jahr zu Jahr.

16

03.03.2008, 13:01

.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »hiigara« (01.12.2009, 10:23)


17

03.03.2008, 13:04

Ich mach mal ein Beispiel:
60% sollen über Note rein, 40% über Wartezeit. Insgesamt gibt es 5 Plätze (3 Note, 2 Wartezeit).
Es gibt 6 Bewerber mit Note/Wartezeit:

Bewerber 1: 1,0 / 0
Bewerber 2: 1,0 / 3
Bewerber 3: 2,0 / 1
Bewerber 4: 2,0 / 1
Bewerber 5: 2,0 / 2
Bewerber 6: 3,0 / 3

Reihenfolge:
Note: 1, 2, 3/4, 5, 6
WZ: 2, 6, 5, 3/4, 1

Jetzt käme es auf die Reihenfolge der Auswahl an:

Alternative 1: Zuerst nach Note, dann nach Wartezeit
Note: 1, 2, 3/4 + WZ: 6, 5

Alternative 2: Zuerst nach Wartezeit, dann nach Note
WZ: 2, 6 + Note: 1,3,4

Alternative 3: Abwechselnd, Note beginnt
1, 2, 3/4, 6, 3/4 = 1, 2, 3, 6, 4

Alternative 4: Abwechselnd, Wartezeit beginnt
2, 1, 6, 3/4, 3/4 = 2, 1, 6, 3, 4

Sicher kann man bei Alternativen 3 und 4 auch noch unterschiedliche Werte herausbekommen, je nachdem, wie man das Beispiel wählt. Allerdings sieht man, das bei Alternative 1 und 2 unterschiedliche Bewerber ausgewählt werden, dies hängt nicht vom Zufall ab (Bewerber 5).

18

03.03.2008, 13:09

das ganze ist allerdings ein sehr konstruiertes und theoretisches beispiel, weil es einfach unwahrscheinlich ist, dass leute mit sehr gutem abitur wartesemester haben (maximal 2 durch zivi/bund... im regelfall... )


außerdem heißt es immer, dass x% der leute durch die note entschieden werden, die restlichen y% werden durch die wartesemester aufgefüllt. hört sich also für mich stark danach an, dass erst die leute nach den noten gezogen werden.

19

03.03.2008, 13:17

Ich denke auch, dass es Alternative 1 ist. Trotzdem sollte man beachten, dass die Wahl der Bewerber durch den Abzählmodus verändert werden kann. So theoretisch finde ich das Beispiel gar nicht, dies wird in der Praxis imemr wieder der Fall sein, weil da die Bewerberzahlen viel größer sind.

20

04.03.2008, 00:24

Zitat

Original von AtroX_Worf
Der NC-Wert mit Wartesemestern müsste sich logischerweise auf Stapel 1 beziehen, die Wartesemesteranzahl von Stapel 2 müsste umgekehrt angegeben werden (sofern es keine Austauschrate zwischen beiden gibt).


Zur Austauschrate: Ob die verbliebenen NC-Kandidaten von Stapel 1 gleich nochmal auf Stapel 2 landen, ist unter Umständen egal - sie haben dann eh nur 0 Wartesemester und kommen eher nicht zum Zug. Unter der Annahme, dass der NC nur für die neuen Bewerber gilt und die alten damit nur über die Warteliste reinkommen...

Sheep, das den NC damals bestanden hat (uni-eigen, nicht zentral), obwohl das wegen den wenigen Bewerbern garnicht notwendig war (im Endeffekt wurden alle genommen)

21

04.03.2008, 01:05

Zitat

Original von Sheep
Zur Austauschrate: Ob die verbliebenen NC-Kandidaten von Stapel 1 gleich nochmal auf Stapel 2 landen, ist unter Umständen egal - sie haben dann eh nur 0 Wartesemester und kommen eher nicht zum Zug. Unter der Annahme, dass der NC nur für die neuen Bewerber gilt und die alten damit nur über die Warteliste reinkommen...

kA, was du da genau meinst. Im allgemeinen ist es jedenfalls nicht egal. Wenn ich eine Austauschrate habe, d.h. eine Funktion, welches jede Wartezeit in einen Notenabschlag umrechnet (man könnte sich gewisse Eigenschaften wie Injektivität, Monotonie wünschen), so reduziert sich das vormals 2-dimensionale Problem zu einem 1-dimensionalen Problem. Es sollte dann auch eine natürliche Ordnung geben, so das die Reihenfolge, bis auf mögliche Losentscheide bei gleichem Rang, fix ist.

btw, Beamereinsatz in der Grundschule :D

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (04.03.2008, 01:36)