Zitat
Die Notdienstgebühr wird nur ein mal pro Inanspruchnahme erhoben - unabhängig von der Anzahl der vorgelegten Rezepte oder der erworbenen Medikamente. Die Krankenkassen übernehmen die Notdienstgebühr, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird.
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