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Achilles

unregistriert

1

25.05.2012, 00:08

frage zu rechten von vermietern

hey leute,
wir haben bei uns in der wg momentan probleme mit dem mieter unserer garage, die wir weitervermieten
, da wir sie nicht selbst benötigen.
besagter mieter hat leider seit 3 monaten nicht mehr gezahlt.
er reagiert weder auf anrufe noch auf mails - meine frage lautet nun , ist es möglich ggf. sachen aus der garage als pfand
in verwahrung zu nehmen? dann hätte man zumindest ein druckmittel , da wir einen zweitschlüssel haben wäre es kein problem
da rein zu kommen =)

mfg achilles

2

25.05.2012, 00:20

Also was ich so über Mietnomaden im TV gesehen habe hast du da so gut wie keine Handhabe, die Klagen dauern alle fast ein Jahr ehe die dann wirklich rausfliegen...

3

25.05.2012, 00:32

das einfachste wird sein ihn rauszuschmeißen. aber das geld wirste wohl nicht mehr sehen.

schonmal versucht telefonisch zu erreichen?

4

25.05.2012, 07:04

Ich persönlich wäre dreist genug etwas dem Wert entsprechendes aus der Garage zu behalten.
Ich weiss das das nicht rechtens ist und man dafür belangt werden kann. Aber wo kein Kläger da kein Richter. Möchte mal sehen dass der Mietnomade da Anzeige erstattet...

5

25.05.2012, 09:58

ich glaube das ist ein unterschied zu klassischen Mietnomaden, da es hier nicht um wohnraum sondern um nutzraum geht. könnte mir vorstellen, dass da auch die rechte des mieters bzgl schutz vor zwangsräumung usw geringer sind. ist ja schon was anderes ob man mit tisch und bett auf der strasse steht oder nur ein paar lumpen aus der garage fliegen.

ICH würde einfach alles vor die garage stellen.

6

25.05.2012, 10:24

naja... vernünftig wäre brief schreiben, frist setzen und dann kram vor die türe stellen.

7

25.05.2012, 11:05

na hat er doch schon !? -> keine reaktion

8

25.05.2012, 11:07

naja hat er bei der fristsetzung auch mti reingeschrieben, dass er den kram sonst vor die türe stellt? sowas muss man halt ankündigen, sonst kannst du im nachgang ordentliche schwierigkeiten bekommen. zb. wenn du es davorstellst und irgendwas davon wird geklaut.

+ ist die garage direkt vor eurem haus? muss ja möglich sein den mal abzupassen ^^ nachbar fragen oder so wann der da immer rein und raus geht.

9

25.05.2012, 11:30

Er muss erstmal nachweisen, dass ich das war. Oder ich würde frech behaupten, er hat freiwillig die sachen raus geräumt / räumen lassen. Auch hier steht Aussage gegen Aussage.

10

25.05.2012, 14:18

Ich glaube ihr stellt euch das alles leichter vor als es ist, tausende Vermieter würden Euch da wohl Geschichten erzählen können... ich würd das ganze einen Rechtsanwalt vorlegen, nur der kann dir gesicherte Auskünfte geben.

11

25.05.2012, 14:26

nochmal: bei einer wohnung ist das was anderes. aber eine blöde garage? pfff....

12

30.05.2012, 19:25

Ich leite bei sowas immer direkt ein Mahnverfahren ein. Kostet nur 23Euro und die zahlt auch noch der Schuldner. Hast nur nen Problem, wenn der mittellos ist. Aber wenn er irgendwann wieder zu Geld kommt, kannst du immer noch vollstrecken lassen. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

SchuLz

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13

30.05.2012, 19:54

Wieso zahlt das der Schuldner? Er legt Widerspruch ein und gut ist, erreicht hast du damit nichts.

14

31.05.2012, 07:50

erstmal muss er das bei einem solch unstrittigen Fall sich erstmal trauen. Bei mir haben selbst die gezahlt, die bereits seit über nem knappen Jahr nicht bezahlt hatten. Danach steht dir ja frei Klage zuerheben. Vor dem Amtsgericht herscht kein Anwaltszwang, die Prozesskosten sind soweit ich weiß <100 Euro und werden auch vom Verlierer bezahlt. Wenn der Schuldner also nicht ganz mittellos ist und der Betrag nicht allzu klein, würde ich das in jedemfall machen.

15

31.05.2012, 09:21

gibt es einen schriftlichen Mietvertrag? oder nur Mündlich? habt ihr schon mal versucht den jenigen abzupassen und unter Druck setzen.(Androhen das ihr die Garage ausräumt und alles vor die Tür setzt).

16

31.05.2012, 09:38

kann pigov die nicht einfach mal etwas einschüchtern? :O

CoK_a_cola

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17

31.05.2012, 11:08

also garage ist kein wohnraum! großer unterschied!

garage öffnen, neues schloss einbauen (lassen) und weiter vermieten.

gegenstände aus der garage "verwahren/einlagern" und das vermieterpfandrecht aussprechen. kommt er nicht aus den quark, die sachen ggfls. veräußern (da nochmal schlau machen) und eingenommenes geld mit den rückständen verrechnen, überschuss muss ausgezahlt werden. schloss könnte evtl. auf kosten des mieters ausgetauscht werden und mit dem überschuss verrechnen.

hier ein link... http://www.mietrecht-hilfe.de/kuendigung…pfandrecht.html

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (31.05.2012, 11:16)


Achilles

unregistriert

18

31.05.2012, 12:38

besten dank leute. werden jetzt vermutlich erstmal ein paar sachen als pfand nehmen und gucken wie er dann reagiert =)

19

31.05.2012, 15:07

habe den thread gerade erst gelesen, cok_a_cola hat aber recht: du hast ein pfandrecht und darfst die sachen nach zahlungsaufforderung auch durchaus verwerten, um den mietzins zu erhalten
wegen des genauen vorgehens solltest du dich aber an einen anwalt wenden, den du mE ebenfalls aus dem pfändungserlös bezahlen kannst
ich würde daher zuerst schauen, ob die eingebrachten sachen überhaupt ein bisschen was wert sind, und anschließend einen anwalt aufsuchen, mit dem hinweis, dass du vorhast, ihn aus dem pfändungserlös zu bezahlen

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