habe den thread gerade erst gelesen, cok_a_cola hat aber recht: du hast ein pfandrecht und darfst die sachen nach zahlungsaufforderung auch durchaus verwerten, um den mietzins zu erhalten
wegen des genauen vorgehens solltest du dich aber an einen anwalt wenden, den du mE ebenfalls aus dem pfändungserlös bezahlen kannst
ich würde daher zuerst schauen, ob die eingebrachten sachen überhaupt ein bisschen was wert sind, und anschließend einen anwalt aufsuchen, mit dem hinweis, dass du vorhast, ihn aus dem pfändungserlös zu bezahlen