Original von CoK_a_cola
diese lebenspartnerschaft ist rechtlich wie eine GbR zu behandeln.
aus dem mietvertrag kommt einer nur raus, wenn alle parteien auch der vermieter zustimmen. im grunde kommt ein partner nur aus dem mietvertrag, wenn der andere zustimmt!
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Irgendwie muss doch einer aus dem Mietvertrag herauskommen? Es kann doch beispielsweise nicht sein, dass ein weniger betuchter Mieter nach einer Auflösung der Lebenspartnerschaft weiter dort wohnen bleibt und der Mieter, der vorher den Hauptteil der Mietkosten trägt immer weiter auf den Kosten sitzen bleibt? Oder habe ich etwas falsch verstanden?