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Mietrecht Lebenspartnerschaft/-gemeinschaft
Nehmen wir mal an in einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft/-gemeinschaft steht eine Trennung an. Der Mietvertrag laufe auf beide Parteien. Könnte eine Mietpartei ab sofort aus dem Mietvertrag entlassen werden ohne 3 Monate Kündigungsschutz? Wäre es rechtlich konform, wenn die eine Mietpartei die entsprechenden 3 Monate keine Miete mehr zahlen würde (weil ausgezogen)?
Mit Mietparteien meine ich nicht Vermieter und Mieter, sonder Mieter 1 und Mieter 2, auf die die Mietverträge laufen würden.
Danke!
Ich finde Cheatvorwürfe,die sich aus reinen Spekulationen ergeben, bescheuert und unnötig.Das ist wie Hexenverbrennung im Mittelalter.
Was heißt "entlassen werden"? Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, geht das natürlich. Das Problem ist eher, dass der Vermieter dann einen Schuldner verliert und er ja nicht schlechter gestellt werden möchte.
Also nein, der Mietvertrag wird von der innerparteilichen Verhältnis nicht berührt.
diese lebenspartnerschaft ist rechtlich wie eine GbR zu behandeln.
aus dem mietvertrag kommt einer nur raus, wenn alle parteien auch der vermieter zustimmen. im grunde kommt ein partner nur aus dem mietvertrag, wenn der andere zustimmt!
beide haften für die miete in vollem umfang solange sie nicht beide gekündigt haben mit der frist von drei monaten. immer wieder interessant bei mietschulden zu sehen, wenn eine der vertragsparteien nach 10 jahren dann in anspruch genommen werden, obwohl schon seit ewig ausgezogen. dann kommen oft die großen augen...
Original von CoK_a_cola
diese lebenspartnerschaft ist rechtlich wie eine GbR zu behandeln.
aus dem mietvertrag kommt einer nur raus, wenn alle parteien auch der vermieter zustimmen. im grunde kommt ein partner nur aus dem mietvertrag, wenn der andere zustimmt!
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Irgendwie muss doch einer aus dem Mietvertrag herauskommen? Es kann doch beispielsweise nicht sein, dass ein weniger betuchter Mieter nach einer Auflösung der Lebenspartnerschaft weiter dort wohnen bleibt und der Mieter, der vorher den Hauptteil der Mietkosten trägt immer weiter auf den Kosten sitzen bleibt? Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Kündigen mit der normalen Kündigungsfrist geht immer.
das wichtige in meinem satz ist das wort EINER! ein mietvertrag ist ein rechtsgeschäft zwischen zwei parteien, einmal der vermieter und dann der mieter. besteht die partei "mieter" aus zwei personen, können diese nur zusammen kündigen. eine kündigung "nur" von einem mieter ist unwirksam.
Es besteht bei AUszug aber ein einklagbarer Anspruch, dass der Mitmieter auch mit kündigen muss.
ALso am besten mit dem Vermieter und Mitmieter zusammensetzen und eine Vertragsänderung durchführen
da hat aber der vermieter nix mit zu tun!!! das ist dann wieder GbR recht, wie du schon sagst, müsstest du deinen "ex-"partner verklagen auf zustimmung zur kündigung
Original von CoK_a_cola
da hat aber der vermieter nix mit zu tun!!!
Das habe ich auch nicht behauptet.