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1

06.04.2009, 14:35

Nebenkostenabrechnung 14 Monate später

Gibt es eine verjährung von Nebenkosten ? Wenn ja wo liegt die ? 12 Monate 24 Monate ?

Folgendes.
Kumpel von mir hat ne Nebenkostenabrechnung aus seiner alten Wohnung bekommen.
01.Mai07 - 28.Feb.08.
Er soll 1300 Euro nachbezahlen.

Die ist heute morgen gekommen. Ich meine mal gehört zu haben das die innerhalb von 12 Monaten kommen muss.
"You miss 100% of the shots you don't take." - Wayne Gretzky

2

06.04.2009, 14:54

Der Vermieter ist nach § 556 Abs.3 S.2 BGB verpflichtet, dem Mieter innerhalb eines Jahres eine Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen.

Antares, der gerne für Dich googled

3

06.04.2009, 14:57

Zitat

Antares, der gerne für Dich googled

besser du als ich :P

Danke :)

4

06.04.2009, 15:00

Jetzt ist halt die Frage, ob als Stichtag der 28. Feb. 2008 oder aber der 31.12.2008 zählt. Da würd ich mich mal schlau machen. So lange hab ich jetzt keine Zeit zum googeln.

Edit: Also, so wie ich das als absoluter Laie sehe: Für 2007 ist verjährt, für 2008 muß er zahlen. Könnte aber natürlich ein Sonderfall sein, wenn der Vermieter schon wußte das er 2008 auszieht, und somit eine Gesamt Rechnung machen darf. Aber da erlaube ich mir jetzt wirklich kein Urteil.

Antares, der froh ist, sich nicht mit Mietrecht rum schlagen zu müssen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Antares« (06.04.2009, 15:05)


5

06.04.2009, 15:03

Sehe ich das richtig, dein Freund hat für 1300 Euro Strom, Gas etc verbraucht und will jetzt dass der Vermieter drauf sitzenbleibt? Wenn dem so ist, asozial³!

Tocha

Meister

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Beruf: GER

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6

06.04.2009, 15:06

nein, dragon hat das verbraucht und will das sein Freund das jetzt nicht bezahlen muss und der Vermieter drauf sitzen bleibt xD

7

06.04.2009, 15:10

Zitat

Sehe ich das richtig, dein Freund hat für 1300 Euro Strom, Gas etc verbraucht und will jetzt dass der Vermieter drauf sitzenbleibt? Wenn dem so ist, asozial³!


So siehts aus ^^ wenn du den typ aber kennen würdest wärs net so schlimm issn stinkreicher schnösel :P
Den genauen hintergrund der grossen abrechnung kennste eh net und tut hier auch nix zur sache.

Ansonnsten klasse wie du mir weitergeholfen hast ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »_JoD_Dragon« (06.04.2009, 15:11)


SIM_Hexe_S

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8

06.04.2009, 15:23

Ich empfehle den Gang zum ortsansässigen Mieterbund. Der Mitgliedsbeitrag macht sich alle mal bezahlt und man bekommt kompetente Auskunft.

CoK_a_cola

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9

06.04.2009, 15:39

Die Nebenkostenabrechnung verjährt zum Stichtag des Abrechnungsjahres, also in diesem Fall der 28.02.2009, es sei denn, dass der Vermieter diese Verzögerung nicht zu verschulden hat. Könnte bei einem Neubau durchaus mal vorkommen... Ansonsten kann er sich das Geld in die Haare schmieren. Wer es nicht schafft innerhalb von einem Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, der hat entweder keine Lust oder zuviel Geld.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CoK_a_cola« (06.04.2009, 15:40)


10

06.04.2009, 16:52

Zitat

Original von _JoD_Dragon

Zitat

Sehe ich das richtig, dein Freund hat für 1300 Euro Strom, Gas etc verbraucht und will jetzt dass der Vermieter drauf sitzenbleibt? Wenn dem so ist, asozial³!


So siehts aus ^^ wenn du den typ aber kennen würdest wärs net so schlimm issn stinkreicher schnösel :P


und dein freund is robin hood?

kann man ja nur mit dem kopf schütteln bei deiner argumentation ?(

11

06.04.2009, 16:58

Zitat

Original von _JoD_Dragon
Ansonnsten klasse wie du mir weitergeholfen hast ;)

Ich habe in der Tat geholfen! Die moralische Bewertung des Vorhabens hätte bei euch ja nie stattgefunden.

12

06.04.2009, 17:41

Wir sind auch notgedrungen "Vermieter" einer kleinen Dachkammer, die wir mit unserer Wohnung dazu gekauft haben.

Die Nebenkostenabrechnug hat sich aufgrund des Verwalterwechsels erheblich verzögert ~ 10 Monate, bis dato haben wir die Nebenkostenanrechnung noch nicht weitergeleitet. Ich hasse so etwas auf den Tod :rolleyes: und braucht dementsprechend viel Zeit, da jedoch schon 10 Monate von der Verwaltung vertrödelt wurde haben wir nun die Arschkarte???

Wenn ich das richtig verstehe könnte unser Mieter nun die Nebenkostenabrechnung ablehnen ?( !

Nun ja falls die sich querstellen, kann ich wenigstens ohne schlechtes Gewissen die Miete massiv erhöhen, bzw. kündigen was mir am liebsten wäre, damit haben wir keinen Ärger mehr.

Zum obigen Fall, wenn die Nebenkostenabrechnung korrekt war sehe ich den Ex- Mieter in der Pflicht seine verursachten Kosten zu begleichen.

Partizan_ch

Erleuchteter

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Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

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13

06.04.2009, 17:42

ist es denn moralisch geboten, ein stück land zu besitzen, welches vielleicht vor 400 jahren irgend ein vorfahre mal irgendwo irgendwie bekommen hat und die restliche bevölkerung für alle zeiten von diesem stück land fernhalten zu dürfen?

14

07.04.2009, 09:22

@ Dragon: Ist verjährt die Forderung, würde ich guten Gewissens nicht mehr zahlen. Bei meiner Freundin spekulierne wir auch genau auf diesen Fall. Vermieter hat letztes Jahr die Abrechnung genau am 31.12.08 zugesendet. Dere Vermieter war ein Arsch der sich ein Scheiss um sein Haus gekümmert hat. Probleme bei dem: Massiver Schimmelbefall (Wände mittlerweile beim Nachmieter grün....), Heizung im Winter ständig defekt und ander kleiner Mängel auf die nie reagiert wurden. Haben dann eh die Miete um 100% gekürzt... Wenn der dieses Jahr die Abrechnung wieder zu spät versendet zum 31.12 bekommt er gar nichts weil meine Freundin da Mitte August raus ist...

15

07.04.2009, 11:00

Zitat

Original von GWC|lazy

Zitat

Original von _JoD_Dragon

Zitat

Sehe ich das richtig, dein Freund hat für 1300 Euro Strom, Gas etc verbraucht und will jetzt dass der Vermieter drauf sitzenbleibt? Wenn dem so ist, asozial³!

So siehts aus ^^ wenn du den typ aber kennen würdest wärs net so schlimm issn stinkreicher schnösel :P

und dein freund is robin hood?

kann man ja nur mit dem kopf schütteln bei deiner argumentation ?(

Die Argumentation ist in der Tat abenteuerlich. Nur weil jemand reich ist, kann man ihn bescheißen bzw. nur weil jemand arm ist, würdest du ihm eine Forderung begleichen, die schon verjährt ist?

Zitat

Original von FunBeatle
Zum obigen Fall, wenn die Nebenkostenabrechnung korrekt war sehe ich den Ex- Mieter in der Pflicht seine verursachten Kosten zu begleichen.

Woher kommt denn diese Pflicht? Das ist ja die Frage in diesem Thread.

Ich würde nicht zahlen - aber mir auch genau überlegen, welche zusätzlichen Nachteile dadurch entstehen können, bis zu einem Umzug. Wenn dein Freund nur das Geld behält, du aber eventuell auch Folgekosten aus dieser Entscheidung tragen musst, würde ich das vorher abklären.

CoK_a_cola

Erleuchteter

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Beruf: Immobilienkaufmann

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16

07.04.2009, 11:09

Zitat

Original von FunBeatle
Wir sind auch notgedrungen "Vermieter" einer kleinen Dachkammer, die wir mit unserer Wohnung dazu gekauft haben.

Kauf bricht Miete nicht, das wusstet ihr ja vorher, also notgedrungen ist etwas falsch, hättet ja die Wohnung nicht kaufen brauchen.

Zitat

Die Nebenkostenabrechnug hat sich aufgrund des Verwalterwechsels erheblich verzögert ~ 10 Monate, bis dato haben wir die Nebenkostenanrechnung noch nicht weitergeleitet. Ich hasse so etwas auf den Tod :rolleyes: und braucht dementsprechend viel Zeit, da jedoch schon 10 Monate von der Verwaltung vertrödelt wurde haben wir nun die Arschkarte???

wenn dem so ist, hattest Du ja jetzt noch 2 Monate Zeit um 10 Zahlen aus der Abrechnung abzuschreiben, das ist nicht soooo schwierig. Im Falle einer Nachzahlung für den Mieter habt ihr jetzt die A-Karte.. ja!

Zitat

Wenn ich das richtig verstehe könnte unser Mieter nun die Nebenkostenabrechnung ablehnen ?(

Nicht ablehnen, sondern die Nachzahlung verweigern, da verjährt. Die Nebenkostenabrechnung ist gültig. Guthaben müssen jedoch weiterhin an den Mieter ausgezahlt werden. Geltendes RECHT!

Zitat

Nun ja falls die sich querstellen, kann ich wenigstens ohne schlechtes Gewissen die Miete massiv erhöhen, bzw. kündigen was mir am liebsten wäre, damit haben wir keinen Ärger mehr.

Dein Gewissen mag es beruhigen, aber die Miete ohne weiteres (Mieterhöhungsverlangen mit Begründung unter Einhaltung der rechtlichen Belange z.B. Kappungsgrenze, Mietspiegel etc.) zu erhöhen, gar dem Mieter zu kündigen ist rechtlich nicht zulässig. Wie willst Du denn die Kündigung rechtfertigen? Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt? :respekt:


Zitat

Zum obigen Fall, wenn die Nebenkostenabrechnung korrekt war sehe ich den Ex- Mieter in der Pflicht seine verursachten Kosten zu begleichen

Der Vermieter hat die Pflicht die Abrechnung zu erstellen, komme was will, von daher wayne