Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

1

05.11.2008, 13:43

Frage

Ich habe mich im Internet bei etwas angemeldet was kostenpflichtig war. Ich habe das nicht gesehen aber es ist eigentlich gut erkennbar muss ich dazu sagen. Es heißt das man ab Aktivierungdatum einen 14 Tage Test-Account bekommt der sich aber dann in einen Jahresvertrag verlängert zu je 20€ im Monat. Ich habe mich am 18.10.08 dort abend um 17.30 angemeldet.
Am 1.11.09 morgens um 9.20 uhr habe ich denen eine Mail mit einem Widerrufsschreiben gesendet und mich dann auch nicht mehr darin eingeloggt.

Nun schreiben sie mir folgendes.

Entsprechend unserer AGB, welche Sie bei der Anmeldung gelesen und explizit akzeptiert haben, erlischt die Widerrufsfrist vorzeitig, sobald der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat.

Sie haben sich bisher 39 mal und zuletzt am 01.11.2008 09:19 Uhr eingeloggt.
Somit ist Ihr Widerrufsrecht nach § 5.2 unseren AGB sofort erloschen.


Muss ich jetzt das jetzt bezahlen weil man ja normalerweise immer 14 Tage Widerrufrecht hat bei Vertragsabschlüssen.

Danke schonmal

2

05.11.2008, 13:47

Deine Frage kann ich dir nicht beantworten, aber um den Unterhaltungsfaktor für uns zu erhöhen empfehle ich dir disaster all deine Mails verfassen zu lassen :)

3

05.11.2008, 13:52

Bin mir relativ sicher dass es ein Gesetz gibt für solche Verträge gibt die im Internet abgeschlossen werden. (also das man immer innerhalb von ~2 Wochen kündigen kann - ausser evtl bei Verträgen mit Privatpersonen auf Ebay etc.)
Da kann man nicht einfach mit ner Klausel in den AGB dran vorbeikommen.

Vielleicht kennst du ja einen Anwalt oder Lehrer der sich in Rechtskunde gut auskennt und dir das genauer sagen kann.

Yen Si

Erleuchteter

Beiträge: 5 884

Wohnort: Boizenburg/Elbe

Beruf: GER

  • Nachricht senden

4

05.11.2008, 14:12

RE: Frage

Zitat

Original von VeGeTeX
...Entsprechend unserer AGB, welche Sie bei der Anmeldung gelesen und explizit akzeptiert haben, erlischt die Widerrufsfrist vorzeitig, sobald der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat.
...


Durchaus üblich und auch zulässig das das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht eingeschränkt oder ganz wegfallen kann aber dies gilt imo nur wenn du irgendwas bestellst oder kaufst, was extra für dich angefertigt etc. wird. Also bei Auftragsarbeite oder bei Dienstleistungen die du während der Widerrufsfrist in Anspruch genommen hast und welche man nicht zurückgeben kann Sexwebcams gucken u.ä.

Da du nicht geschrieben hast was für eine Dienstleisung du in Anspruch nahmst; also T-Shirt machen lassen, herrrausfinden wie alt du wirst, wie groß dein Penis mal wird oder ob du Schlag bei willigen Frauen aus deiner Umgebung hast, kann hier wohl keiner zu 100% sagen ob die AGB zulässig ist.

:)

[edit] bevor du deinen Anwalt damit nervst ruf mal beim Verbraucherschutz an. Die dürften sich ebenfalls damit auskennen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (05.11.2008, 14:24)


5

05.11.2008, 14:41

Ich habe mich bei Netarena.tv angemeldet. Dort kann man Bundesliga und noch mehr Sport über kostenlose streams anschauen. Aber für 20€ im Monat kann man sich besser Premiere kaufen. Da hat man deutlich besseres Bild und keine laggenden Seiten ;)

6

05.11.2008, 14:42

Zitat

Original von GEC|Napo
Deine Frage kann ich dir nicht beantworten, aber um den Unterhaltungsfaktor für uns zu erhöhen empfehle ich dir disaster all deine Mails verfassen zu lassen :)

Gute Idee!^^

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

7

05.11.2008, 14:52

einfach nicht bezahlen, wird nix passieren, 2-3 drohmails und das wars. diese seite ist darauf ausgelegt, dass du darauf reinfällst, weil du denkst, dass es gratis ist. aber die sehen alle gleich aus, warum ist dir das nicht aufgefallen, ajajajajaj.

du kannst auch schreiben, dass du dachtest, dass es kostenlos sei und wegen diesem willensmangel kein vertrag zustande gekommen ist.

9

05.11.2008, 15:02

Zitat

Original von VeGeTeX
Ich habe mich bei Netarena.tv angemeldet. Dort kann man Bundesliga und noch mehr Sport über kostenlose streams anschauen. Aber für 20€ im Monat kann man sich besser Premiere kaufen. Da hat man deutlich besseres Bild und keine laggenden Seiten ;)


die erfahrung hättst auch billiger machen können...

hm. schwierig. so wie ich das sehe musst du aller vorraussicht zahlen...
da du eine gegenleistung ja bereits entgegengenommen hast. da die keine testzeit haben oder sowas, hast du eben die Leitung des Vertrages in Anspruch genommen und somit auch kein recht auf widerruf.

das wäre in etwas damit zu vergleichen, dass du dir per vertrag 5000 dosen red bull zum pauschalpreis orderst...200 trinkst und dann vom vertrag zurücktreten willst.

hierbei gibts wohl eine bagatellengrenze von 200€, ab der erst wieder andere gesetzabteilungen greifen. da drängt sihc die frage auf für wie lange gilt denn der vertrag? 3 monate? 1 jahr?

je nach dem wie hart die sich anstellen kannsts ja einfach versuchen. vielleciht ziehen se ja den schwanz ein.

link

10

05.11.2008, 15:28

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss

1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und

2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html


Klingt für mich nicht so als ob die AGB deine Rechte einschränken - zumindest nicht wenn das nur son popeliger Link ist auf irgendwelche Miniaturtexte.

11

05.11.2008, 15:51

es geht ja nicht um die AGB an sich sondern um das Zustandekommen eines gültigen Vertrages. Und da er die Leistungen des Vertrages ja bereits angefangen hat zu nutzen muss er sie logischerweise auch bezahlen, es sei denn es war ein Testabo, was die ja nicht anbieten MÜSSEN und was es augenscheinlich ja auch nicht war...

vielmehr find ichs halt krass dass du mal einfach so ein 20€ abo abschliesst ohne eben genau darauf zu schauen...ich mein, dass du für 20€ premiere kriegst wusstest du doch schon vorher oder etwas nicht??

Partizan_ch

Erleuchteter

Beiträge: 3 349

Wohnort: Jugoslawien

Beruf: CH

  • Nachricht senden

12

05.11.2008, 16:41

Zitat

Original von CF_Elsch

Zitat

Original von VeGeTeX
Ich habe mich bei Netarena.tv angemeldet. Dort kann man Bundesliga und noch mehr Sport über kostenlose streams anschauen. Aber für 20€ im Monat kann man sich besser Premiere kaufen. Da hat man deutlich besseres Bild und keine laggenden Seiten ;)


die erfahrung hättst auch billiger machen können...

hm. schwierig. so wie ich das sehe musst du aller vorraussicht zahlen...
da du eine gegenleistung ja bereits entgegengenommen hast. da die keine testzeit haben oder sowas, hast du eben die Leitung des Vertrages in Anspruch genommen und somit auch kein recht auf widerruf.

das wäre in etwas damit zu vergleichen, dass du dir per vertrag 5000 dosen red bull zum pauschalpreis orderst...200 trinkst und dann vom vertrag zurücktreten willst.

hierbei gibts wohl eine bagatellengrenze von 200€, ab der erst wieder andere gesetzabteilungen greifen. da drängt sihc die frage auf für wie lange gilt denn der vertrag? 3 monate? 1 jahr?

je nach dem wie hart die sich anstellen kannsts ja einfach versuchen. vielleciht ziehen se ja den schwanz ein.

link


warst du überhaupt auf der seite bevor du so einen scheiss rauslässt? rechts steht ja auf der startseite sogar klar kostenlos und es wird mehrere male auf "nie wieder pay-tv" hingewiesen, und in den agb steht, dass man einen 14-tägigen test-zugang erhält.

13

05.11.2008, 19:39

RE: Frage

Zitat

Original von VeGeTeX
Frage

Antwort

14

05.11.2008, 23:20

siehe Partizan_ch

Einfach nicht beachten und auch nicht bezahlen! Sowas ähnliches gabs schon hier vor ein,zwei Wochen...

15

05.11.2008, 23:33

RE: Frage

Zitat

Original von Neptune

Zitat

Original von VeGeTeX
Frage

Antwort


Die glieche Idee hatte ich auch. Warum nur? ?( :bounce: :D

DRDK_RoCkStAr

Erleuchteter

Beiträge: 4 517

Wohnort: Oschersleben

Beruf: GER

  • Nachricht senden

16

06.11.2008, 01:00

RE: Frage

Zitat

Original von VeGeTeX
Ich habe mich im Internet bei etwas angemeldet was kostenpflichtig war. Ich habe das nicht gesehen aber es ist eigentlich gut erkennbar muss ich dazu sagen. Es heißt das man ab Aktivierungdatum einen 14 Tage Test-Account bekommt der sich aber dann in einen Jahresvertrag verlängert zu je 20€ im Monat. Ich habe mich am 18.10.08 dort abend um 17.30 angemeldet.
Am 1.11.09 morgens um 9.20 uhr habe ich denen eine Mail mit einem Widerrufsschreiben gesendet und mich dann auch nicht mehr darin eingeloggt.

Nun schreiben sie mir folgendes.

Entsprechend unserer AGB, welche Sie bei der Anmeldung gelesen und explizit akzeptiert haben, erlischt die Widerrufsfrist vorzeitig, sobald der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat.

Sie haben sich bisher 39 mal und zuletzt am 01.11.2008 09:19 Uhr eingeloggt.
Somit ist Ihr Widerrufsrecht nach § 5.2 unseren AGB sofort erloschen.


Muss ich jetzt das jetzt bezahlen weil man ja normalerweise immer 14 Tage Widerrufrecht hat bei Vertragsabschlüssen.

Danke schonmal


bin ich dumm, oder haben wir echt schon 09?

17

06.11.2008, 01:12

KRASS!!!!

dann kommt diablo 3 bald raus rox !

18

06.11.2008, 11:47

Zitat

Original von Partizan_ch

warst du überhaupt auf der seite bevor du so einen scheiss rauslässt? rechts steht ja auf der startseite sogar klar kostenlos und es wird mehrere male auf "nie wieder pay-tv" hingewiesen, und in den agb steht, dass man einen 14-tägigen test-zugang erhält.


musst mich mal erleben wenn ich scheiss rauslass...da willst du echt nich dabei sein ;-)

wenn das da alles steht ...was soll denn dann die frage überhaupt^^
wenn da sogar was von 14 tage trial steht, is doch die diskussion eh schon gelaufen.