Im Grunde hat Asmo schon recht mit dem was er gesagt hat! Schon eine Abmahnung ist zweifelhaft und kündigen können sie dir schon gar nicht.
Nach dem Gesetz kann man nur mit "wichtigem Grund" fristlos kündigen!
Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, sodass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. (§ 569 II BGB)
-> Glaube kaum, dass deine kleine Nach-Party-Session den Hausfrieden nachhaltig stört *g*! Zum einen war das ein Einzelfall und zum anderen: wtf um 7.30 Uhr kann man ja wohl mal laut sein? Bei mir vor der Haustür fährt seit 3 Wochen um 8 Uhr morgens der Bagger vor und fängt an ein Loch zu buddeln

!
Und das mit der Papiertüte is zwar nicht erlaubt, aber imo auch nicht wirklich tragisch, da du das Teil nicht in der WOhnung abgebrannt hast. Kann halt sein, dass hierzu ne Unterlassungsaufforderung kommt!
Wegen übler Nachrede anzeigen, kann dich normalerweise niemand. In deiner Wohnung hast du das Recht zu sagen, was du willst! Wenn die gute Frau nix besseres zu tun hat und lauschen muss, ist das ihr Problem. Solange du nicht auf die Straße gehst, oder dich so verhälst, dass die halbe Stadt mitkriegt, dass die Rentnerin z.B. an starken Blähungen leidet

(also etwas frei erfundenes) machst du dich auch nicht strafbar.
Warum sollten sonst obszöne Geräusche aus deiner Wohung üble Nachrede sein? Darf man sich denn nicht mehr amüsieren?
Solange du solche Sachen nicht alle 2 Tage machst, hast du jedenfalls nichts zu befürchten.
Soweit von der rechtlichen Seite: Mach dir keine Gedanken^^