Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TKCB_Cranberry_« (10.12.2007, 22:03)
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["Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" setzt bisher voraus, dass der Täter mindestens 18 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist, und damit ein Altersunterschied von mindestens zwei Jahren besteht. Doch nach den EU-Vorgaben macht sich nun auch strafbar, wer eine 16- oder 17- Jährige "missbraucht": Das wäre nach dem neuen Gesetzeswortlaut schon der Fall, wenn ein Oberstufen-Schüler eine Bekannte ins Kino einlädt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür dort zu sexuellen Handlungen bewegen lässt. Das Streicheln ihrer Brüste etwa könnte schon dann strafbar sein, weil die Einladung dann als "Entgelt" gilt. Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine "Zwangslage" ausnutzt - etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet. Nach dem Willen der EU soll schon der "Versuch" künftig unter Strafe stehen.
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Geld- oder gar Haftstrafe drohen auch demjenigen, der eine "Zwangslage" ausnutzt - etwa wenn er versucht, mit einer Jugendlichen intim zu werden, die mangels einer Fahrgelegenheit nach einer Party bei ihm übernachtet.