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Original von Erotix_Devil__
sorry bist ganz schön naiv- zu sagen die kommen NIEEE in meine wohnung. bei mir standen die auch schon vor der tür, nichtsahnend aufgemacht- leider lief NATÜRLICH damals der fernseher- also schon die arschkarte gezogen.
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1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
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Und hier eine Definition was ein Ordnungswidrigkeit ist:
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Bundesrepublik Deutschland: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt" (§ 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG). Anders als bei Straftaten sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, bei bestimmten Rechtsverstößen nicht mit dem Mittel Strafe zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Das sind zum einen Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. Meldepflichten), aber auch Tatbestände, die individuelle Rechtsgüter gefährden oder beeinträchtigen.
Rest bei Bedarf gerne hier nachzulesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit
Ergo, um es einmal so auszudrücken:
GG rulz GEZ
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Original von SenF_Ratbo
@kontinuum: du hast eine ps2 basta, für die benötigst du halt einen internetzugang fürs gamen. Weil das auch ordentlich funktionieren soll, musste es natürlich der DSL16000er Anschluss sein.
Da seh ich doch gar kein Problem
...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (25.07.2006, 10:28)
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Original von ToD_RoadRunner
Ok, es klingelt, Du machst auf, GEZ vor der Tür und im Hintergrund läuft auf 5 Fernsehern eine Multimediashow.
Alternative 1, die Du gewählt hast: Klein bei geben und nachbezahlt.
Alternative 2, kurzes Gespräch an der Tür und sich höflich verabschieden; Tür zu. Was nun? Die GEZ bräuchte einen Richter der einer Hausdurchsuchung, aufgrund der Aussage des GEZ-Manns, zustimmt. Hmmm, da haben wir Artikel 13 des GG gegen eine Ordnungswidrigkeit. Meines wissens hat die GEZ, aus gutem Grund, diesen Versuch noch nicht gestartet und es würde mich wundern wenn sie damit durchkommt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (25.07.2006, 15:20)
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Original von DaS_kOnTinUuM_
nein sind sie nicht, außer es gibt Bafög, sonst dürfen Studenten auch zahlen...theoretisch...
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Original von disaster
Sollen sie doch öffentlich-rechtliches TV einfach aus Steuergeldern bezahlen, statt so einen zusätzlichen Verwaltungsapparat zu unterhalten.
Dann wäre jeder gem. seinem Steuersatz beteiligt, wie bei allen anderen Dingen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, auch und der Aufwand, festzustellen, ob jemand Empfangsgeräten bereithält oder nicht, entfiele komplett.
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Original von DS_Tamger
Leider gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Die GEZ meldet dich einfach an und schickt dir 'ne Rechnung. Das ist zwar nicht rechtens, aber wohl laut Forenberichten gängige Praxis. Theoretisch ist diese Anmeldung nichtig (da du nicht unterschrieben hast), aber was willst du machen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ToD_RoadRunner« (26.07.2006, 18:48)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (26.07.2006, 20:57)