Ach Gottchen,
was seid Ihr doch für Rechtsexperten im 2. Staatsexamen mit cumma cum laude !
Entschuldigt vielmals, dass ich beim posten kurzerhand schwere und gefährliche Körperverletzung verwechselt habe.
Vor lauter Begeisterung für´s Klugscheissen, habt Ihr scheint´s völlig übersehen, dass der Kern meiner Aussage war, dass Schlurt´s Fall vermutlich als normale Körperverletzung gewertet wird, es sei denn, er ist Kampfsport geschult.
Denn wie Advokat Loki ausgeführt hat, kann das a) als Waffe gedeutet werden und b) kann ihm unterstellt werden, dass er sich der Wirkung (Zahnausfall) im vornherein bewusst und der Schaden beabsichtigt war, was in der Folge höher bestraft würde.
Aber jetzt lasse ich unsere Rechtsexperten lieber unter sich!