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61

25.07.2006, 00:09

Zitat

Original von Erotix_Devil__
sorry bist ganz schön naiv- zu sagen die kommen NIEEE in meine wohnung. bei mir standen die auch schon vor der tür, nichtsahnend aufgemacht- leider lief NATÜRLICH damals der fernseher- also schon die arschkarte gezogen.


Ja und? Selber Schuld, vom rechtlichen Standpunkt gesehen ;)

Ok, es klingelt, Du machst auf, GEZ vor der Tür und im Hintergrund läuft auf 5 Fernsehern eine Multimediashow.

Alternative 1, die Du gewählt hast: Klein bei geben und nachbezahlt.

Alternative 2, kurzes Gespräch an der Tür und sich höflich verabschieden; Tür zu. Was nun? Die GEZ bräuchte einen Richter der einer Hausdurchsuchung, aufgrund der Aussage des GEZ-Manns, zustimmt. Hmmm, da haben wir Artikel 13 des GG gegen eine Ordnungswidrigkeit. Meines wissens hat die GEZ, aus gutem Grund, diesen Versuch noch nicht gestartet und es würde mich wundern wenn sie damit durchkommt.

Mein Angebot steht: Einen Lolly wer mir ein Aktenzeichen nennen kann bei dem die GEZ erfolgreich eine Hausdurchsuchung erwirkt hat. Aussagen wie, ein Freund ein Bekannter von mir zählen NICHT.

Und hier nochmals Artikel 13 des GG

Zitat

1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
QUOTE]

Und hier eine Definition was ein Ordnungswidrigkeit ist:

Zitat

Bundesrepublik Deutschland: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt" (§ 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz - OWiG). Anders als bei Straftaten sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, bei bestimmten Rechtsverstößen nicht mit dem Mittel Strafe zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Das sind zum einen Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften (z. B. Meldepflichten), aber auch Tatbestände, die individuelle Rechtsgüter gefährden oder beeinträchtigen.

Rest bei Bedarf gerne hier nachzulesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

Ergo, um es einmal so auszudrücken:
GG rulz GEZ

Yen Si

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62

25.07.2006, 07:14

Zitat

Original von SenF_Ratbo
@kontinuum: du hast eine ps2 basta, für die benötigst du halt einen internetzugang fürs gamen. Weil das auch ordentlich funktionieren soll, musste es natürlich der DSL16000er Anschluss sein.
Da seh ich doch gar kein Problem :D

...



Brauch ne P2 keinen Fernseher?
Oder passen die Dinger ohne weiteres an einen PC Monitor?

63

25.07.2006, 08:21

Wie schlecht das auch Fernsehgeräte auf modulare Technik basieren und es kein Aufwand ist das Empfangsteil ausbauen zu lassen und dieses vom Fernsehtechniker bescheinigen zu lassen.

64

25.07.2006, 10:22

Zitat

wenn man sagt, das man den Fernseher vor 1 Woche auf dem Flohmarkt gekauft hat, ist der Prüfer in der Beweispflicht. Also maximal einen Monat nachzahlen.


das dumme ist natürlich der kabelanschluss den man seit 2 jahren hat :P da müsste man dann schon wieder aufpassen :D

Yen Si

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65

25.07.2006, 10:27

Woher soll die GEZ wissen wie lange man einen Kabelanschluß hat?
Sind ja keine Hellseher.... ;)


[edit] So, hab nen Smilie reingemacht, schittebön^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yen Si« (25.07.2006, 10:28)


66

25.07.2006, 10:27

omg ...einmal was nicht ganz so ernst nehmen^^

67

25.07.2006, 10:28

abgesehen davon würdest du eh mit papier bombadiert wenn du einen kabelanschluss hast, da die kabeldaten auch an die gez gehen.

Yen Si

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68

25.07.2006, 10:31

Kabel-Deutschland (gibt es noch andere Anbieter?) schreibt;

Die Adressdaten werden ausschließlich für die Verfügbarkeitsprüfung verwendet. Insbesondere werden die Daten nicht an Dritte wie Marktforschungsunternehmen, Ämter oder die GEZ weitergegeben.

69

25.07.2006, 10:54

Zitat

Original von Erotix_Devil__
war ne studentenbude von 20 qm, da war alles zu sehn !

na und? Studenten sind doch befreit. :rolleyes:

Antares, der als Stundent keine GEZ bezahlen mußte

70

25.07.2006, 11:03

nein sind sie nicht, außer es gibt Bafög, sonst dürfen Studenten auch zahlen...theoretisch...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DaS_kOnTinUuM_« (25.07.2006, 11:03)


71

25.07.2006, 11:09

Zitat

Original von DaS_kOnTinUuM_
nein sind sie nicht, außer es gibt Bafög, sonst dürfen Studenten auch zahlen...theoretisch...

k, grad nachgelesen. Wenn man zu Hause wohnt, und die Eltern schon für ein Gerät zahlen, muß man sein Eigenes nicht anmelden.

Antares, der im Studium zu Hause gemeldet war

72

25.07.2006, 11:26

wenn man denn auch zuhause wohnen würde :rolleyes: oder man sich nicht in der Stadt, in der man studiert, meldet :P - könnte ggf aber auch teuer werden :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DaS_kOnTinUuM_« (25.07.2006, 11:26)


73

25.07.2006, 13:38

Also in meinem Studentenwohnheim kommen die sicher nicht vorbei! :D

74

25.07.2006, 15:19

Zitat

Original von ToD_RoadRunner
Ok, es klingelt, Du machst auf, GEZ vor der Tür und im Hintergrund läuft auf 5 Fernsehern eine Multimediashow.

Alternative 1, die Du gewählt hast: Klein bei geben und nachbezahlt.

Alternative 2, kurzes Gespräch an der Tür und sich höflich verabschieden; Tür zu. Was nun? Die GEZ bräuchte einen Richter der einer Hausdurchsuchung, aufgrund der Aussage des GEZ-Manns, zustimmt. Hmmm, da haben wir Artikel 13 des GG gegen eine Ordnungswidrigkeit. Meines wissens hat die GEZ, aus gutem Grund, diesen Versuch noch nicht gestartet und es würde mich wundern wenn sie damit durchkommt.


Leider gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Die GEZ meldet dich einfach an und schickt dir 'ne Rechnung. Das ist zwar nicht rechtens, aber wohl laut Forenberichten gängige Praxis. Theoretisch ist diese Anmeldung nichtig (da du nicht unterschrieben hast), aber was willst du machen?

Ignorieren geht nicht mehr, dann kommt nach den Mahnungen irgendwann die Inkasso-Mafia. Widersprechen ist bei der GEZ sowieso sinnlos. Und klagen? Sieh's mal so: Der GEZ-Mitarbeiter tut von morgens bis abends nichts anderes, als Leute wie dich dich zu ärgern, bekommt dafür sogar Gehalt und hat wahrscheinlich auch noch Spaß an der Sache. Und du hast sicher besseres zu tun, als dich monatelang damit zu plagen ... die horrenden Anwaltskosten kommen auch noch dazu. Und wärst du auch wirklich bereit, es vor Gericht drauf ankommen zu lassen, selbst, wenn die Aussichten gut sind und du im Recht bist? Allein die seelischen Strapazen ...

Da wäre es vielleicht von vorneherein klüger, sich erstmal abzumelden (auch, wenn du die Anmeldung, die du nie getätigt hast, damit bestätigst) und für das eine Mal zu blechen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (25.07.2006, 15:20)


-=)GWC(RaMsEs

unregistriert

75

25.07.2006, 16:00

Zitat

Original von DaS_kOnTinUuM_
nein sind sie nicht, außer es gibt Bafög, sonst dürfen Studenten auch zahlen...theoretisch...


das stimmt so nicht, JEDER muss seine gez zahlen, aber als student kanst du dich befreien lassen! das heisst niccht das du von vornherein schon frei bist und di´ch net anmélden musst.

hat den nebeneffekt dass wenn du schon gemeldet bist aber befreit warst nach dem studium die befreiung abläuft und du zahlen musst.,

so wars zumindest bei uns,

76

25.07.2006, 16:56

ja ok so stimmts meinte ich auch so ;)

77

26.07.2006, 15:00

Mal abgesehen von Sinn oder Unsinn der Gebühren ist es absoluter Quatsch, dafür eine Organisation von Drückern und Spitzeln zu unterhalten, die nur Geld kostet und sich fragwürdiger Methoden bedient.

Sollen sie doch öffentlich-rechtliches TV einfach aus Steuergeldern bezahlen, statt so einen zusätzlichen Verwaltungsapparat zu unterhalten.
Dann wäre jeder gem. seinem Steuersatz beteiligt, wie bei allen anderen Dingen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, auch und der Aufwand, festzustellen, ob jemand Empfangsgeräten bereithält oder nicht, entfiele komplett.

78

26.07.2006, 15:38

@Disaster: eigentlich kommt es auch den Leuten zugute, einer der keine Empfangsgeräte hat, wird ja auch nicht die öffentlich-rechtlichen Sachen benutzen und der wird sich wieder dadrüber beschweren das er für die anderen mitbezahlt, darum geht es doch bei GEZ eigentlich, über Sinn oder Unsinn lässt sich sicherlich streiten ;)

79

26.07.2006, 18:18

Zitat

Original von disaster
Sollen sie doch öffentlich-rechtliches TV einfach aus Steuergeldern bezahlen, statt so einen zusätzlichen Verwaltungsapparat zu unterhalten.
Dann wäre jeder gem. seinem Steuersatz beteiligt, wie bei allen anderen Dingen, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, auch und der Aufwand, festzustellen, ob jemand Empfangsgeräten bereithält oder nicht, entfiele komplett.


Meinst du das Ernst? Ich sehe keinen Smily.

Es gibt nur zwei gerechte Lösungen:

1. Abschaffen der Offentlich-Rechtlichen.

2. Öffentlich-Rechtliche verschlüsseln.

80

26.07.2006, 18:47

Zitat

Original von DS_Tamger
Leider gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Die GEZ meldet dich einfach an und schickt dir 'ne Rechnung. Das ist zwar nicht rechtens, aber wohl laut Forenberichten gängige Praxis. Theoretisch ist diese Anmeldung nichtig (da du nicht unterschrieben hast), aber was willst du machen?


Na dann google ich doch mal "gez zwangsanmeldung" und finde an zweiter Stelle:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-…ch-gez-strafbar
Dieser Meinung kann ich mich nur anschliessen. Also auch hier Thema durch.

Zum Thema Alternativen finde ich die Idee einer Finanzierung über Steuermittel am sinnvollsten, da mir die Kosten von ca. 160 Mio. zur Finanzierung der GEZ zu hoch erscheinen. Auch finde ich die Praxis wie mit Personendaten umgegangen wird mehr als bedenklich (Datenbereitstellung von Einwohnermeldeämter an die GEZ). Wenn man also einer öffentlichen Grundversorgung zustimmt wäre ein über Steuern finanziertes System mein Favorit. Falls man dagegen ist, müsste man allerdings die gesamte Förderung der öffentlich rechtlichen Sender einstellen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ToD_RoadRunner« (26.07.2006, 18:48)


81

26.07.2006, 20:54

Daß die Zwangsanmeldung unwirksam ist, sagte ich ja schon. Ich erinnere jedoch ein paar Fälle in einem Forum, wo Leute Ärger mit der GEZ hatten, weil sie zwangsangemeldet wurden. An einen Fall erinnere ich mich noch gut: Da hat ein Scherge eine Sat-Schüssel gesehen und diese einem Haushalt zugeordnet. Dies war für die GEZ dann der Anlaß, den Bewohner in die Kartei aufzunehmen. Der Scherge hat übrigens auch keine Anmeldung unterschrieben, sondern die GEZ hat ihm einfach so die erste Rechnung geschickt (sonst hätte man den Schergen vielleicht wegen Urkundenfälschung anklagen können - die GEZ hatte aber seinen Namen sowieso nicht rausgerückt). Der Betroffene im Forum hatte Widerspruch eingelegt - das ging dann lange hin und her, wie's am Ende ausging, hatte ich nicht zuende verfolgt.

Ich will nur anmerken, daß alleine der Schriftverkehr mit der GEZ schon ganz schön ins Geld gehen kann (alles, was nicht per Einschreiben kam, hatte die GEZ nie erhalten), vom zeitl. und Arbeits-Aufwand will ich gar nicht reden. Aber jeder muß am Ende selber entscheiden, wie viel Streß er sich anzutun bereit ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »DS_Tamger« (26.07.2006, 20:57)


84

01.10.2006, 14:17

rofl, das muss doch fake sein, wenn das stimmt laufen nur noch idioten rum bei denen ;(

85

01.10.2006, 14:34

geld geld geld ist von den prinzen :(

86

01.10.2006, 16:00

Den Link von MaxPower wollte ich auch gerade posten. Zu geil...  8)

87

01.10.2006, 16:10

Zitat

Original von Aragorn
geld geld geld ist von den prinzen :(


Der Text geht zwar so, das Lied heisst aber "Millionär" vond en Prinzen

SenF_Rey_Erizo

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88

02.10.2006, 10:34

was für ne story. unglaublich

89

02.10.2006, 17:04

das mit dieser sog. zwangsanmeldung ist meinem mitbewohner und mir jetzt gerade passiert.
der typ von der gez klingelte uns samstags aus dem bett (entsprechend gutgleaunt waren wir) und meinte (neben dem üblichen gelaber, ob er mal reinkommen dürfte etc.), wir wären zur auskunft verpflichtet.
sind wir aber nur, wenn wir etwas anzumelden haben. da wir das nicht haben (tatsächlich nicht!), und die gez das sogar schriftlich von uns hat, haben wir uns auf nichts eingelassen.
er drohte uns dann mit einer zwangsanmeldung, was wir natürlich nicht ernstnahmen.

vor ca. 2 wochen kamen dann zwei schreiben der gez, wir mögen doch unsere daten vervollständigen ... der typ hatte unsere namen vom briefkasten abgeschrieben, da standen von den vornamen halt nur initialien dran ... aber egal, wir debil eine anmeldung aussieht, die gez nimmt alles!
also einschreiben mit rückschein an die gez.

diese woche kam dann die zahlungsaufforderung, anmeldung war rückdatiert auf 1.1.2006, d.h. für jeden 170,30€ zu zahlen.
auf unser schreiben kam noch keine antwort (der rückschein ist aber bereits da).

tja, jetzt warten wir mal ab, was passiert.

sollten die uns blöd kommen (mahnung oder ignorieren unseres scheibens), gehen wir zu einem anwalt. bei 2 x 170€ lohnt sich das dann durchaus. und eine anzeige bekommt der gez-typ auch (nicht, dass das was bringen wird, aber wenn so ein verhalten dem arbeitgeber bekannt wird, kann es nichts schaden).

Yen Si

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90

02.10.2006, 17:40

nicht abwarten sondern Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung einlegen.