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Dunedain

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  • "Dunedain" started this thread

Posts: 614

Occupation: GER

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1

Monday, March 19th 2007, 8:25pm

Rechtliche Frage

Ich will mir n Schlagzeug kaufen und wohn in nem Mehrfamilienwohnhaus. Wie sieht das aus, darf ich da einfach in den Nicht-Ruhezeiten spielen oder ist das Lärmbelästigung oder so??

Posts: 4,305

Location: Regensburg

Occupation: GER

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2

Monday, March 19th 2007, 8:36pm

Soweit ich weiß: außerhalb der Ruhezeiten (mittags, abends, sonntags?) kannst machen was du magst.
in den ruhezeiten??? was denkst du denn? wieso heißt des wohl so?^^
kommt natürlich drauf an wie du spielst... aber die meisten schlagzeuger mögen ja nicht mit besen oÄ spielen sondern nur volle kanone mit sticks.
aber wenn eure häuser gut abgedämmt sind und das schlagzeug zimmer im keller is könnts evtl gehn.... würds aber nicht empfehlen. schlagzeug hörst eigtl immer, auch außerhalb des hauses.
e-drum oder sehr leises spielen (snare-übungen usw) ginge natürlich auch

3

Monday, March 19th 2007, 8:45pm

darf man eigentlich außerhalb der nicht-sexualbelästigungszeiten frauen sexuell belästigen ?

4

Monday, March 19th 2007, 8:46pm

Möchtest Du da wohnen bleiben? :D Dann such Dir einen Proberaum, meist kann Dir Dein Drummpädagoge dabei helfen. Wenn nicht Du darfst natürlich im Rahmen der Ruhezeiten (Mietvertrag) musizieren.

5

Monday, March 19th 2007, 9:13pm

Es gibt aber generelle Grenzen, wie laut das sein darf. ALLES ist ganz sicher nicht erlaubt. Es ist letzten Endes ein Wohnhaus.

Posts: 13

Location: Simmering

Occupation: Aut

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6

Monday, March 19th 2007, 9:47pm

Hängt von der Schallisolierung ab, aber wenns den Mietern zu laut ist, ist es auf jeden Fall Lärmbelästigung, Ruhezeiten hin oder her.

7

Monday, March 19th 2007, 10:29pm

Hausmusik: Die wichtigsten Urteile

Erlaubt
Hausmusik, von Blockflöte bis Klavier, ist grundsätzlich erlaubt. Es gelten vergleichbare Regelungen wie bei der Nutzung elektronischer Geräte, zum Beispiel Fernseher, Radio, CD Player usw. Einschränkungen der Hausmusik sind im Mietvertrag zulässig, nicht aber ein vollständiges Musizierverbot (BGH V ZB 11/89).

Spielzeiten
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten über Dauer und Intensität der häuslichen Musik muss, soweit nicht vertraglich geregelt, ein Kompromiss bei den Spielzeiten gefunden werden: Zwei bis drei Stunden täglich sind erlaubt (BayObLG BReg 2 Z 8/95; OLG Hamm 15 W 181/85).

Qualität
Für die Frage, wie lange ein Instrument gespielt werden darf, spielt die Qualität der Musik keine Rolle (LG Düsseldorf 22 S 574/89).

Akkordeon
Kompromiss: Eineinhalb Stunden pro Tag zwischen 9.00 und 13.00 und 15.00 und 22.00 Uhr (LG Kleve 6 S 70/90).

Klarinette und Saxophon
Kompromiss: Zwei Stunden täglich, sonntags nur eine Stunde (OLG Karlsruhe 6 U 30/87).

Schlagzeug
Kompromiss: 45 bis 90 Minuten täglich außer sonntags (LG Nürnberg Fürth 13 S 5296/90).

Klavier
Kompromiss: Maximal drei Stunden täglich, am Wochenende weniger (BayObLG 2 Z BR 55/95).

Berufsmusiker
Sind einer Klavierlehrerin laut Mietvertrag Hausmusik und Klavierunterricht erlaubt, darf sie werktags, wenn die Nachbarn außer Haus sind, zwischen 7.00 und 17.00 Uhr spielen. Zwischen 17.00 und 22.00 Uhr darf sie drei Stunden spielen. Am Wochenende „nur“ fünf Stunden (LG Frankfurt 2/25 O 359/89).
Acht Stunden täglich Geige, Violine, Bratsche und Cello, an Sonn und Feiertagen sechs Stunden erlaubt (LG Flensburg 7 S 167/92).