Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »SenF_Toddi« (25.01.2009, 21:46)
Zitat
Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.
Und wieder der Hinweis in eigener Sache: Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB weise ich darauf hin, dass der Artikel als unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und ohne Rückname von mir privat verkauft wird. Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft. Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
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Original von kusmar
Zitat
Verkaufe hier den Aufbewahrungsschuber für die ersten 5 Harry Potter Blu-ray Filme. UK Version, sehr gut erhalten.
Und wieder der Hinweis in eigener Sache: Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB weise ich darauf hin, dass der Artikel als unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und ohne Rückname von mir privat verkauft wird. Bitte stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von privat verkauft. Dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.
ich bin zwar kein jurist, aber diese "aktuelle rechtsprechung zur Produkthaftung" und "Neuregelung dse Schuldrechts" scheint mir sehr zweifelhaft.
der trend geht doch zu mehr verbraucherschutz
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Halbgott__« (25.01.2009, 23:28)
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Original von toblu
sry, aber kanns sein, dass du im ersten semester bist und grad ein paar wochen BGB intensiv intus hast?
so ganz korrekt ist das alles jedenfalls nicht...
(was meinst du z.b. mit sekundärrechten? SE aus § 122? wo setzt der denn einen entstandenen anspruch voraus??)
Zitat
nein ich wollte damit lediglich aufzeigen, dass die Fahrlässikeit bei der Anfechtung nach den §§ 119, 120 und 123, welche eben auf der Ebene ANSPRUCH ERLOSCHEN zu prüfen sind nicht zu suchen hat. Eine Anfechtung nach 116-118, welche man bei ANSPRUCH ENTSTANDEN prüft, ist hier nicht einschlägig.
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von unseren sauberen Pokerprofis wie Premium
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Original von Premium
der verkäufer hat 100% positive bewertungen und da schon 400, keine einzige neutrale und keine negative, das riecht schon dannach dass der verkäufer rigoros gg ungerechtfertigte bewertungen vorgeht und sie löschen lässt, d.h. mit allen wassern gewaschen ist. Dsa bedeutet dass er hier wirklich betrügen wollte, aber andererseits auch dass da wohl 0 Kulanz sein wird.
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Verkäufer: dan*2k Fall: Transaktion abbrechen
Status: Geschlossen. Sie haben dem Abbruch zugestimmt.
Vielen Dank, dass Sie dan*2k geantwortet haben. Dieser Fall ist nun geschlossen. Sie sind nicht mehr verpflichtet, diesen Artikel zu kaufen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yezariael« (26.01.2009, 11:59)