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Vorzeitiger Kauf möglich, wenn Angebot stimmt!
Mailen an: Rubinga@web.de
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seth« (17.05.2008, 15:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_sid_meier« (17.05.2008, 16:37)
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Original von AtroX_Worf
Wie schätzt ihr die gerichtlichen Möglichkeiten ein? Der Sicherheitsexperte bei eBay meinte, ich sollte dagegen Klage erheben.
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Original von AtroX_Worf
btw: Wenn man ein professioneller Verkäufer ist, kann man aufgrund der Menge von Artikeln gar nicht mehr von Freunden die Preise hochbieten lassen.
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Original von AtroX_Worf
Im übrigen geht es natürlich nicht um das Notebook, sondern um Schadensersatz.
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Original von plah
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Original von AtroX_Worf
Im übrigen geht es natürlich nicht um das Notebook, sondern um Schadensersatz.
Und welchen Schaden erleidet jemand, der einen Artikel doch nicht bekommt, auf den er geboten hat? Zeigefingerarthrose vom vielen Klicken?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (18.05.2008, 16:56)