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1

17.05.2008, 14:11

eBay - Gebot gestrichen

Ich habe auf folgenden Laptop bei eBay geboten.
Mein Gebot war bei 200€ und ich wurde von genau einem mit 300€ überboten.

Die Auktion wäre 14.05.08 20:16:29 MESZ offiziell zuende gewesen. Der Verkäufer hat allerdings 13.05.08 21:48:12 MESZ alle bis dahin 9 Gebote gestrichen und den Artikel ohne Angabe von Gründen herausgenommen. Bei der Artikelbeschreibung steht:

Zitat

Vorzeitiger Kauf möglich, wenn Angebot stimmt!
Mailen an: Rubinga@web.de

Da liegt der Verdacht nahe, dass der Verkäufer das Notebook außerhalb von eBay verkauft hat und deswegen alle Angebote gestrichen hat.

Ich habe dies schon bei eBay gemeldet.

Laut den AGB von eBay ist das einstellen eines Artikels in einer Auktion ein verbindliches Angebot den Artikel zum Auktionspreis zu verkaufen. Rücknahme des Angebots sind nur in wenigen Spezialfällen (bei Irrtum bzgl. der Eigenschaften bzw. abhandengekommener Ware) möglich.

Nochmal die Facts:
- Ich hatte bis 200€ geboten
- ein anderer bis 300€ (sieht man, da Gebote gestrichen)
- Verkäufer streicht alle Gebote und nimmt Artikel raus, allerdings ohne die geforderte Angabe von Gründen

Wie schätzt ihr die gerichtlichen Möglichkeiten ein? Der Sicherheitsexperte bei eBay meinte, ich sollte dagegen Klage erheben.
»AtroX_Worf« hat folgende Datei angehängt:
  • eBay.rar (585,07 kB - 69 mal heruntergeladen - zuletzt: 22.01.2024, 07:03)

2

17.05.2008, 14:41

naja ich weiss nich. nach meinen Erfahrungen sind solche Angebote mittlerweile absolut üblich in ebay. sicher verstößt er gegen die AGB von ebay...dennoch wärs mir zu blöd da rechtliche Schritte einzuleiten..schon gar nicht wenn du ja nichmal der zur Zeit Höchstbietende warst. Ich weiss sowas regt einen auf, aber ich würd da nix unternehmen.Du bekämst das Notebook ja sowieso nicht...

Das mit dem vorzeitigen Beenden findest Du wirklich tausendfach.

3

17.05.2008, 15:29

Das Einstellen bei eBay ist nicht nur laut AGB ein Angebot, sondern auch nach herrschender Meinung und BGH-Rechtsprechung. Der höchste Bieter kann die Ware einklagen.
Klagechancen kann ich nicht gut einschätzen, bin noch Student. Man sagt insgesamt, dass eBay Ansprüche recht schwer einklagbar sind.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seth« (17.05.2008, 15:31)


4

17.05.2008, 15:31

man kann natürlcih auch wegen jedem scheiß irgendwen verklagn, davon wird die welt bestimmt ein großes stück besser

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »GWC|lazy« (17.05.2008, 15:32)


5

17.05.2008, 15:49

@lazy: in dem fall ist es nicht "irgendein scheiß" wie das kreidegemale von kindern aufm gehweg, sondern ein kaufvertrag ;)

6

17.05.2008, 15:57

warum, er hat doch nichtmal das höchstgebot, also bringt es im absolut nichts

7

17.05.2008, 16:03

Zitat

@lazy: in dem fall ist es nicht "irgendein scheiß" wie das kreidegemale von kindern aufm gehweg, sondern ein kaufvertrag

In der Tat! Ein KAUFVERTRAG!!! DA SPRITZ ICH AB!

8

17.05.2008, 16:04

gegen was willste klagen ? bist doch eh überboten worden. wenn der bieter von den 300 € klagt, das würde ich verstehen.

9

17.05.2008, 16:05

bevor ich so einen haufen ärger und eine menge zeit investiere würd ich lieber ins geschäft meines vertrauens gehen und ganz regulär einen laptop kaufen.

10

17.05.2008, 16:18

natürlich habt ihr recht, daß es nur sinn macht, wenn der höchstbietende klagen würde

@seth: wenn verträge so lächerlich sind, dann versuch doch einfach mal deine wohnung ohne sowas zu erhalten - und vor allem ohne dich auf die zugesicherten sachen verlassen zu können :)

11

17.05.2008, 16:32

So wie ich das lese, liegt es doch nahe, dass der Höchstbietende das Teil bekommt, nur der Verkauf nicht mehr über Ebay läuft.

12

17.05.2008, 16:32

interessanter fall, da würd ich in zukunft gar nicht mehr mitbieten bei solchen klauseln

als höchstbietender würde ich rechtliche schritte einleiten

"Das Notebook ist wenig Gebraucht, in sehr guter Zustand" -> ok, alles klar ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »OLV_sid_meier« (17.05.2008, 16:37)


sylence

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13

17.05.2008, 17:18

Für ein X60s ohne aussagelräftige Bilder zu bieten ist auch ziemlich...dumm.

14

17.05.2008, 19:22

why?

sylence

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15

17.05.2008, 19:24

Weil von Privat ohne Bilder ein ziemliches Risiko ist, im Regelfall mit zig Brüchen und Rissen im Gehäuse/Display- oder Keyboardbezel oder anderweitigen Problemen...

16

17.05.2008, 19:49

Sowas würde ich eh nicht bei ebay kaufen.

Und wenn
Vorzeitiger Kauf möglich, wenn Angebot stimmt!
Mailen an: Rubinga@web.de

sowas dort steht, dann wuerde ich auch nicht bieten,

17

17.05.2008, 20:32

im zweifel sagt er einfach , es jetzt kaputt...

18

17.05.2008, 21:31

wegen jedem mist zu klagen führt nicht zwangsläufig zu einer paretooptimalen wohlfahrt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Rommel« (17.05.2008, 21:32)


Attila

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19

17.05.2008, 21:51

LOL klagen.... er hätte auch einfach n kollegen anrufen können "hey biet mal kurz 1000€" und das ding dann trozdem für 300€ unter der hand.. nachweisen kann das keiner, man gibt einfach bei ebay an die auktion ist abgewickelt, dein kollege gibt an er hats erhalten und fertig...

habt ihr etwa noch nie etwas für 1€ reingesetzt (um gebühren zu sparen) - geguckt wieviel geboten wurde und ne stunde vorher von nem bekannten oder kollegen weit mehr bieten lassen ums dann doch nicht zu verkaufen ?
klar ist das nicht fair- na und ? ist halt ebay.


was erwartet ihr ? achja und elektrogeräte wie laptops, handys usw. würde ich NIEMALS bei ebay kaufen, da bescheißt doch einer den anderen... kenn einen der immer nagelneue cpus extrem übertaktet hat (trockeneis und solche spielchen) falls mal eine cpu kaputt gegangen ist hat er die entweder an den händler zurückgeschickt (viele testen die nicht mal bei retour) oder sie bei ebay als wenige tage alte cpu reingesetzt mit der bemerkung "ungetestet - da kein mainboard zum testen vorhanden"... olol irgend nen depp findet sich immer der fast den neupreis zahlt... - und dann ne kaputte cpu in den händen hat und nix dagegen machen kann > sie wurde ja als ungetestet und ohne rechnung verkauft - selber schuld, wenn sowas schon drinsteht würd ich NIEMALS mitbieten.


insgesamt ist ebay inzwischen nicht mehr wirklich "jedermann" tauglich, zumindest nicht bei sachen wo beschissen werden kann oder elektrogeräten... man sollte sich schon sehr gut auskennen, es sollten bilder vorhanden sein usw..

aber nen laptop würd ich da allein schon aus dem grund nicht kaufen da du nie weißt ob das teil nicht schonmal runtergefallen ist... wie der akku behandelt wollte (memory effekt etc... nen akku der nie ganz entladen wird oder immer halb aufgeladen oder voll aufgeladen rumliegt etc verliert schon in einem jahr bis zu 30%.... selbst bei neueren)
oder wer weiß was das fürn mensch is der das teil benutzt hat...


ich bin grundsätzlich bei ebay immer SEHR skeptisch..

20

17.05.2008, 22:34

es ist auch ein kaufvertrag wenn du bei nem kaugummiautomaten 10 cent reinschmeisst.. wenn dann keiner rauskommst einen zu verklagen? naja..

sehs locker, du hast kein geld verloren.

21

18.05.2008, 00:18

Drohyn, ich mein das doch nicht ironisch, ich spritz tatsächlich ich mein BGB.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »seth« (18.05.2008, 00:19)


22

18.05.2008, 00:22

Michel Friedman:
Erkennen Sie denn das Grundgesetz an?
HORST MAHLER:
Nein.
Michel Friedman:
Erkennen Sie irgendwelche Gesetze Deutschlands an?
HORST MAHLER:
Na sicher, die deutschen Reichsgesetze. Die sind nur im Augenblick nicht wirksam

Attila

Erleuchteter

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23

18.05.2008, 00:27

allein ersthaft auf die idee zu kommen wegen so einem bullshit zu klagen - als wenn es nichts wichtigeres gibt... es ist nichtmal n schaden entstanden und son popeliges 200€ laptop was sowieso nix taugt ist doch völlig uninteressant, guck man halt nach dem nächsten und gut ist..

und wenn du verlierst hast du wieviel hunderte € kosten ? oder auch son "meine rechtsschutz versicherung regelt das schon" typ ?

und selbst wenn du gewinnst, was bekommst du dann ? nen feuchten furz ? du hast die scheiss auktion doch nicht mal gewonnen...


oh man man kann sich auch anstellen... als wenn das was besonderes wär.. was meinst du wieviele negative bewertungen die professionellen ebay verkäufter streichen/verschwinden haben lassen ? was meinst du wieviele dieser verkäufer mehrere accounts haben ?

nur idioten verkaufen bei ebay was unter wert, und nur idioten glauben das es dort wirklich fair zugeht und es sich um eine sachgemäßge auktion handelt..
was interessieren irgendwelche rechtskonstrukte wenn du den laptop so oder so nicht bekommst ?
nachher kriegt der höchstbietende davon wind und klagt gegen dich und ziehst dir wieder ab oder wie ? hahaha allein die vorstellung das nen haufen schwachmaten sich um so einen bullshit unterhalten - olol

selbst wenn du vor gericht ziehst mit dem scheiss... sagt er halt ihm ist das teil runtergefallen und er hat die auktion deswegen abgeblasen ?



nagut ich sag dazu nix mehr, ich find dieses ganze topic einfach nur lächerlich... allein schon ernsthaft drüber nachzudenken zu klagen weil eine auktion vorzeitig beendet wurde, bei der man sowieso schon raus und nicht mal höchstbietender war finde ich nen witz.. im anbetracht dessen, da auf einer riesen plattform wie ebay 2 klicks und wenige sekunden weiter das nächste vermutlich fast gleiche angebot wartet finde ich allein schon die möglichkeit zu klagen totaler irrsinn... sowas kann auch nur jemandem einfallen der sein gehirn jahrelang durch übermäßig viel mathematik abgefuckt hat.. meinem ehemaligem mathe lk leher würd ich sone scheiss aktion auch zutrauen.....

irgendwelche gerichte mit so einem überflüssigen scheiss zu belasten find ich 10 mal schlimmer als so eine laptop aktion zu faken..

24

18.05.2008, 01:45

RE: eBay - Gebot gestrichen

Zitat

Original von AtroX_Worf
Wie schätzt ihr die gerichtlichen Möglichkeiten ein? Der Sicherheitsexperte bei eBay meinte, ich sollte dagegen Klage erheben.

boah regt euch mal ab. Der Typ meinte, man sollte klagen. Ich habe nie gesagt, dass ich klagen will - ich wollte nur die Chancen wissen. Das war eine rein rechtliche Frage, ob die Klage angenommen wird.
Wenn man der Höchstbietende war, so hat man wohl rein rechtlich gar nicht so schlechte Chancen. Im übrigen geht es natürlich nicht um das Notebook, sondern um Schadensersatz. Das sollte doch mal klar sein.
Wer so dumm ist und offensichtlich sowas auf seine eBay-Seite schreibt und dann auch noch die Auktion abbricht.. also soviel Dummheit gehört einfach bestraft!

Ach ja, das Teil ist sicher seine 800-1000€ wert.

btw: Wenn man ein professioneller Verkäufer ist, kann man aufgrund der Menge von Artikeln gar nicht mehr von Freunden die Preise hochbieten lassen.

25

18.05.2008, 09:59

RE: eBay - Gebot gestrichen

Zitat

Original von AtroX_Worf
btw: Wenn man ein professioneller Verkäufer ist, kann man aufgrund der Menge von Artikeln gar nicht mehr von Freunden die Preise hochbieten lassen.


Ne, aber von Mitarbeitern :P

Zitat

Original von AtroX_Worf
Im übrigen geht es natürlich nicht um das Notebook, sondern um Schadensersatz.


Und welchen Schaden erleidet jemand, der einen Artikel doch nicht bekommt, auf den er geboten hat? Zeigefingerarthrose vom vielen Klicken?

26

18.05.2008, 10:36

@attila betr. akku: http://www.akkuinfo.ch/index.php?seite=akkutypen
wieso behaupten die so andere sachen betr. akkulebenszeit wie du? Meinst du nicht noch "alte" Akkus?


@rommel: dass der osterhase existiert, daran glaubte ich länger als an ein pareto-optimum in der Gesellschaft ^^

27

18.05.2008, 12:37

RE: eBay - Gebot gestrichen

Zitat

Original von plah

Zitat

Original von AtroX_Worf
Im übrigen geht es natürlich nicht um das Notebook, sondern um Schadensersatz.

Und welchen Schaden erleidet jemand, der einen Artikel doch nicht bekommt, auf den er geboten hat? Zeigefingerarthrose vom vielen Klicken?

entgangener Gewinn aus nem Kaufvertrag?

28

18.05.2008, 16:44

Privatverkauf ohne Garantie , Rücknahme & Gewährleistung.

sei froh, das du es nicht ersteigert hast, wer weiß was du bekommen hättest

http://cgi.ebay.de/ASUS-Lamborghini-VX2S…VQQcmdZViewItem

das gabs mal ne weile für 500 € sofortkauf, wollt ich mir natürlich zulegen, kam aber nix an :D , aber paypal hatts gerichtet :)

29

18.05.2008, 16:55

Ganz kann man Rücknahme bzw. Gewährleistung meines Wissens nicht ausschließen. Das Produkt muss trotz allem noch mittlere Qualität und Güte haben, Mängel dürfen nicht verschwiegen wurden sein etc.

Weiß gerade nicht, was eBay für ein Kauf ist. Jedenfalls muss man schon zwischen privat und gewerblich trennen. Maybe gilt auch §312.d BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, wenn ich mich recht an meine BGB II Klausur von vor 4 Jahren oder so erinner :P). Es ist ja teilweise so, dass man bei gewerblichen Händlern im Internet sicherer als vor Ort kaufen kann, weil man mehr Rechte hat (14 Tage Rücktrittsrecht, wiederum Fernabsatzvertrag??).

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »AtroX_Worf« (18.05.2008, 16:56)


30

18.05.2008, 21:25

Wenn ich so eine schwule Scheiße lese, erst auf so was bieten obwohl schon durch die Einschränkung Verkauf vorbehalten klar ist das es sich um Beschiss handelt und dann noch nicht mal Eier in der Hose haben und das Teil dem Kerl aus dem Leib zu prügeln.